4.0
VERWENDUNG
4.1
VOR JEDEM EINSATZ: Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitsbereich und Ihr Absturzsicherungssystem alle in diesen
Anweisungen definierten Kriterien erfüllen. Stellen Sie sicher, dass ein formeller Rettungsplan vorhanden ist. Prüfen Sie
das anhand der „Benutzer"-Inspektionspunkte, die im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" angegeben sind. Wenn bei
der Inspektion ein unsicherer oder fehlerhafter Zustand festgestellt wird oder Zweifel an seinem Zustand für die sichere
Verwendung bestehen, nehmen Sie das Produkt sofort außer Betrieb. Markieren Sie das Produkt deutlich mit „NICHT
VERWENDEN". Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 5.
4.2
VERANKERUNG: Neben der Produkttragfähigkeit muss bei jedem Absturzsicherungssystem auch die Festigkeit der
tragenden Strukturen oder Komponenten berücksichtigt werden.
A.
Verankerungsstruktur: Die Verankerungsstruktur, mit der dieses Produkt befestigt wird, muss in der Lage sein, die
für das Absturzsicherungssystem dieses Produkts zulässigen Lasten zu tragen.
i.
ANSI/OSHA:
;
Die gewählten Verankerungen müssen von einer qualifizierten Person genehmigt werden.
Systemanwendung
Absturzsicherung
Rückhaltesystem
Arbeitspositionierung
Rettung
Wenn mehr als ein System an einer Verankerung befestigt ist, müssen die oben genannten Festigkeitswerte mit
der Anzahl der befestigten Systeme multipliziert werden. Weitere Informationen finden Sie in ANSI/ASSP Z359.2.
ii.
CE:
;
Bei der Verwendung dieses Produkts als Teil eines Systems zur Absturzsicherung muss der Anwender
diesem System eine Komponente zur Begrenzung der maximalen Bremskraft auf 6 kN (1.350 lbf) hinzufügen.
Dies wird üblicherweise durch das verbindende Teilsystem gesteuert.
Maximale Krafteinwirkung
B.
Verankerungsanschlagpunkte: Verankerungspunkte, die mit dem Produkt verwendet werden, müssen in der Lage
sein, den durch das Produkt entstandenen Lasten standzuhalten.
Minimale Bruchfestigkeit
4.3
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn dieses Gerät Kräften durch eine Absturzsicherung oder einen Stoß ausgesetzt wurde,
nehmen Sie es sofort außer Betrieb. Markieren Sie es deutlich mit „NICHT VERWENDEN". Weitere Informationen finden
Sie in Abschnitt 5.
4.4
SYSTEMVERBINDUNGEN: Anschlaghilfsmittel sind Teil eines vollständigen Systems zur persönlichen Absturzsicherung.
Nachdem das Anschlaghilfsmittel fixiert wurde kann der Anwender sein verbindendes Teilsystem mit einem
seiner Befestigungspunkte verbinden. Der Anwender sollte dabei sein Verbindungselement (A) direkt mit dem
Verankerungsanschlagpunkt (B) verbinden. Siehe Abbildung 7 als Referenz. Weitere Informationen finden Sie in der
Herstelleranleitung Ihres verbindenden Teilsystems.
Die maximale Absturzbremskraft für Ihr anschließendes Teilsystem darf den Grenzwert für die geltende Norm nicht
überschreiten.
Geltende Norm
EN795:2012
29 CFR OSHA 1910.140, 1926.502
Zertifizierter Anschlagpunkt
2-mal maximale Bremskraft
2-mal vorhersehbare Kraft
2-mal vorhersehbare Kraft
5-mal angewandte Last
2.700 lbf (12 kN)
5.000 lbf (22,2 kN)
Maximale Krafteinwirkung
1.350 lbf (6,0 kN)
1.800 lbf (8,0 kN)
51
Nicht zertifizierter
Definiert gemäß
Anschlagpunkt
5.000 lbf (22,2 kN)
ANSI/ASSP Z359
OSHA 29 CFR 1910.140,
1926.502
1.000 lbf (4,4 kN)
ANSI/ASSP Z359
5.000 lbf (22,2 kN)
OSHA 29 CFR 1910.140,
1926.502
3.000 lbf (13,3 kN)
ANSI/ASSP Z359
OSHA 29 CFR 1910.140,
1926.502
3.000 lbf (13,3 kN)
ANSI/ASSP Z359