Herstellerverantwortung. Entsorgen Sie diese getrennt,
den abgebildeten Info-tri (Sortierinformationen) folgend,
für eine bessere Abfallbehandlung. Das Triman-Logo gilt
nur für Frankreich.
Die folgende Erklärung gilt nur für Deutsch
land:
Das Symbol mit der durchgestrichenen Müll
tonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronik
geräte nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Sied
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese
Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro-
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungs
frei entnommen werden können, sind vor der Abgabe
des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haus
halten können diese bei den Sammelstellen der öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG einge
richteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte.
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m2, sofern
sie dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahme
pflichtig sind Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche
von mindestens 400 m2 für Elektro- und Elektronikgeräte
oder einer Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m2.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche
Rücknahme von Altgeräten durch geeignete Rücknahme
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu gewähr
leisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese
Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt sich
die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bild
schirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm
besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprech
enden Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart
bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neuge
räts geknüpft ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur
Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf Elektro- und
Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer Lebens
dauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräuße
rung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer
Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor der Entsor
gung und entsorgen Sie diese getrennt (siehe Entsorgung
der Batterien).
Die folgende Erklärung gilt für alle Länder,
ausgenommen Deutschland:
Das Symbol mit der durchgestrichenen Müll
tonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronik
geräte nicht zusammen mit dem Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Verbraucher sind
gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Sied
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese
Weise wird eine umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro-
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungs
frei entnommen werden können, sind vor der Abgabe
des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehenen Entsorgung zuzuführen.
Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haus
halten können diese bei den Sammelstellen der öffent-
lich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammel
stellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unent
geltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf
im Geschäft als auch bei einer Lieferung an die Wohnad
Entsorgung
DE/AT/CH
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