ten Bereich gelagert werden, dessen Raumgröße
der für den Betrieb angegebenen Raumfläche
entspricht.
ACHTUNG: Das Gerät muss in einem Raum auf-
bewahrt werden, in dem sich keine ständig offe-
nen Flammen (z. B. ein in Betrieb befindliches
Gasgerät) und keine Zündquellen (z. B. ein in Be-
trieb befindliches Elektro-Heizgerät) befinden.
Das Gerät ist so zu lagern, dass jegliche mecha-
nischen Beschädigungen vermieden werden.
Jede Person, die mit Arbeiten an oder Eingriffen
in einen Kältemittelkreislauf befasst ist, sollte im
Besitz eines gültigen Zertifikats einer von der
Industrie akkreditierten Bewertungsstelle sein,
das ihre Kompetenz zum sicheren Umgang mit
Kältemitteln gemäß einer von der Industrie aner-
kannten Bewertungsspezifikation bescheinigt.
Die Wartung darf nur gemäß den Empfehlun-
gen des Geräteherstellers durchgeführt werden.
Wartungs und Reparaturarbeiten, bei denen die
Hilfe anderer Fachkräfte erforderlich ist, müssen
unter der Aufsicht der für den Umgang mit bren-
nbaren Kältemitteln zuständigen Person durch-
geführt werden.
Dieses Gerät ist für den Einsatz in einer maximal-
en Höhe von bis zu 2000 m über dem Meeress-
piegel ausgelegt.
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