Abgasleitung
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Abgasleitung
Die Mündung des Abgasrohres ist gegen Fahrtrichtung auszurichten
und darf nicht durch Schmutz oder Schnee zusetzen.
Ausströmendes Abgas darf nicht als Verbrennungsluft wieder einge-
saugt werden.
Abgas muss nach außen / ins Freie geführt werden.
Die Abgasleitung muss mindestens alle 50 cm befestigt werden.
Als Abgasleitung sind starre Rohre aus unlegiertem oder legiertem Stahl
mit einer Mindestwandstärke von 1,0 mm oder flexible Rohre nur aus
legiertem Stahl zu verwenden. Das Abgasrohr wird am Heizgerät z.B.
mit Spannschelle gesichert.
Kondensatansammlungen müssen abgeführt werden, falls erforderlich
ist eine Kondensatablaufbohrung Ø 4 mm anzubringen.
Die Brennlufteintritts- und Abgasaustrittsstelle muss so gewählt sein,
dass in keinem Betriebszustand des Fahrzeugs eine Luftdruckdifferenz
(z.B. Sog) zwischen diesen entsteht.
Weitere Bestimmungen siehe gesetzliche Bestimmungen.
Zulässige Abmessungen der Abgasleitung Thermo E 200:
– Innendurchmesser: 70mm
– Max. zulässige Leitungslänge: 0,60 m ohne Brennluftansaugver-
längerung
– Gesamtlänge von Brennluftansaug- und Abgasleitung max. 2,10 m
ACHTUNG:
Die Öffnung der Abgasleitung der Thermo E 200 darf ausschließ-
lich senkrecht nach unten ausgeführt werden. Eine zur Seite
gerichtete Öffnung der Abgasleitung ist nicht zulässig.
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Zulässige Abmessungen der Abgasleitung Thermo E 320:
– Innendurchmesser: 70mm
– Max. zulässige Leitungslänge: 5 m ohne Brennluftansaugver-
längerung
– Gesamtlänge von Brennluftansaug- und Abgasleitung max. 5 m
Max. zulässige Biegungen: in Summe 270° insgesamt (knickfrei)
Abweichungen nur nach vorheriger Freigabe durch Spheros.
HINWEIS:
Wird die Abgasleitung in der Nähe von temperaturempfindlichen Teilen
verlegt, ist diese zu isolieren!
ACHTUNG:
– Abgastemperatur bis max. 400 Grad möglich.
– Das Abgasrohr muss im Freien enden.
– Das Abgasrohr muss fallend verlegt werden, entstehendes
Kondensat muss abfließen können.
– Aufgrund der auftretenden Temperaturen muss ein aus-
reichender Abstand zu wärmeempfindlichen oder brennbaren
Materialien gewährleistet sein.
– Ausströmendes Abgas darf nicht als Verbrennungsluft wieder
eingesaugt werden.
– Die Mündung des Abgasrohres ist gegen die Fahrtrichtung aus-
zurichten und darf sich nicht durch Schmutz oder Schnee zu-
setzen.
– Erfolgt der Abgasaustritt unter dem Fahrzeugboden mit Aus-
blasrichtung senkrecht nach unten, ist eine Abgasumlenkung
zwingend erforderlich.
Thermo E 200/320