Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
muss. Eine entsprechende Anweisung muss außerdem in der Bedie-
nungsanleitung des Herstellers enthalten sein.
5.3.4 Abgassystem
5.3.4.1 Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass keine Abga-
se über Belüftungseinrichtungen, Warmlufteinlässe oder Fenster-
öffnungen in das Fahrzeuginnere gelangen können.
5.3.5 Verbrennungslufteinlass
5.3.5.1 Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus dem
Fahrgastraum des Fahrzeugs angesaugt werden.
5.3.5.2 Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass
er nicht durch Müll oder Gepäckstücke blockiert werden kann.
5.3.6 Heizlufteinlass
entfällt
5.3.7 Heizluftauslass
entfällt
5.3.8 Automatische Steuerung des Heizungssystems
5.3.8.1 Beim Absterben des Motors des Fahrzeugs muss das Hei-
zungssystem automatisch abgeschaltet und die Brennstoffzufuhr inner-
halb von fünf Sekunden unterbrochen werden. Wenn eine handbetätigte
Steuerungseinrichtung bereits aktiviert ist, kann das Heizungssystem in
Betrieb bleiben.
ACHTUNG:
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin enthal-
tenen Hinweise führt zum Haftungsausschluss seitens Spheros.
Gleiches gilt auch für nicht fachmännisch oder nicht unter Ver-
wendung von Originalersatzteilen durchgeführte Reparaturen.
Dies hat das Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis / ECE-
Typgenehmigung des Heizgerätes zur Folge.
2
WARNUNG!
An Tankstellen und Tankanlagen muss das Heizgerät wegen Explo-
sionsgefahr ausgeschaltet sein. Als Hinweis auf diese Forderung
ist in der Nähe des Tankeinfüllstutzens der jedem Heizgerät
beiliegende Aufkleber "Standheizung vor dem Tanken
abschalten!" entsprechend anzubringen.
Thermo E 200/320
Brand- und
Explosionsgefahr!