PYRO START PLUS / SL
2.5. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit SL-Rollstühlen ist in Erwägung zu ziehen, wenn
die Körpergröße des Benutzers mehr als 185 cm beträgt und ein
Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Anpassbarkeit
gewährleisten könnte.
2.6. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen mit:
•
Wahrnehmungsstörungen
•
starken Gleichgewichtsstörungen
•
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
•
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
•
Sitzunfähigkeit
•
verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
2.7. Konformitätserklärung
B+B
erklärt
Rollstühle
Pyro
vollständig
den
entsprechen.
8
| Leichtgewichtrollstuhl
als
Hersteller
des
Produktes,
dass
Start
Plus
und
Pyro
Start
Plus
Anforderungen
der
Richtlinie
93/42/EWG
Leichtgewichtrollstuhl |
2.8. Verantwortlichkeit
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird, Änderungen, Erweiterungen,
Reparaturen und Wartungsarbeiten nur von solchen Personen
ausgeführt werden, die von uns dazu ermächtigt wurden und der
Rollstuhl, unter Beachtung aller Gebrauchshinweise, benutzt wird.
2.9. Nutzungsdauer
Die zu erwartende Lebensdauer beträgt, bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch, Einhaltung der Sicherheits-, Pflege- und Wartungshinweise,
bis zu 5 Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus kann der Rollstuhl, bei
sicherem Zustand, weiter verwendet werden.
die
SL
Bischoff & Bischoff GmbH | 12.02.2020
PYRO START PLUS / SL
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