BX 11
| Aktivrollstuhl
2.2. Antikippräder (optional)
Die Antikippräder verhindern, dass der Rollstuhl nach hinten kippt. Be-
achten Sie, dass das Fahren mit Antikipprädern bei stufigem Gelände,
Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist. Stellen Sie
einen ausreichenden Abstand nach oben, unten und zu den Seiten si-
cher.
2.3. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
gerade auf Gehwegen.
2.4. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von gehbehinderten Menschen mit den angegebenen Indi-
kationen konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 135 kg.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn das
Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehe-
nen Zwecken eingesetzt wird.
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2.5. Indikationen
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen
2.6. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen:
•
mit Sitzunfähigkeit
•
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
•
mit Wahrnehmungsstörungen
•
mit starken Gleichgewichtsstörungen
•
mit verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
•
mit starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeit
Bischoff & Bischoff GmbH | 01.06.2019
BX 11
Aktivrollstuhl |
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