Voraussetzungen für den Gebrauch
Für den Gebrauch von Filtergeräten sind die EN 529 sowie
EN 14 387 und EN 143:2000/A1:2006 und die entsprechenden
nationalen Regeln maßgeblich. Der Benutzer eines Filtergerätes
muss im Gebrauch unterwiesen, geeignet und atemschutztauglich
sein.
Den gültigen nationalen Vorschriften bezüglich der Benutzung von
Filtergeräten genau Folge leisten (in Deutschland z. B. DGUV-R
112-190, in Australien und Neuseeland z. B. AS/NZS 1716:2012).
WARNUNG
!
Filtergerät bei Unklarheiten über Verwendungszweck
oder Einsatzbedingungen nicht verwenden. Bei der Ver-
wendung folgende Hinweise beachten.
Andernfalls kann dies beim Benutzer zu schweren Ge-
sundheitsschäden oder sogar zum Tod führen.
–
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzen-
tration der Schadstoffe) müssen bekannt sein.
–
Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter fol-
gende Grenzwerte sinken:
17 Vol.-% in Europa mit Ausnahme der Niederlande, Belgien,
UK
19 Vol.-% in den Niederlanden, Belgien, UK, Australien, Neu-
seeland.
Für andere Länder nationale Vorschriften beachten!
–
Die Einsatztemperatur liegt zwischen –30 °C und 60 °C.
–
Es muss sichergestellt sein, dass sich die Umgebungsatmo-
sphäre nicht nachteilig verändern kann.
–
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filterge-
räten nicht betreten werden.
–
Eignung des Atemfilters prüfen: Kennfarbe, Kennzeichnung,
Verfalldatum.
–
Notwendigkeit weiterer persönlicher Schutzausrüstungen und
deren Kompatibilität prüfen.
–
Gasfilter schützen nicht gegen Partikel! Partikelfilter schützen
nicht gegen Gase und Dämpfe! Im Zweifelsfall Kombinations-
filter verwenden!
–
Schadgase, die schwerer als Luft sind, können sich in Boden-
nähe in höheren Konzentrationen anreichern.
–
Für niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt
≤65 °C) sind spezielle Anwendungsregeln (in Deutschland
z. B. DGUV-R 112-190) und Einsatzbeschränkungen zu be-
achten!
–
Beschädigte Atemfilter oder Atemfilter aus beschädigtem Beu-
tel nicht benutzen.
–
Atemfilter, deren Verfallsdatum überschritten ist (Angaben auf
dem Atemfilter), nicht verwenden.
–
Es müssen immer beide Atemfilter gleichzeitig gewechselt
werden. Beide Atemfilter müssen immer aus derselben Ver-
packungseinheit sein.
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