Garantiebestimmungen
1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für
Käufe in der Bundesrepublik Deutschland.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des
jeweiligen Landes bzw. die Garantieregelungen des
Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für
den privaten Gebrauch Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem
Abschluss des Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der
Auslieferung des Gerätes an den Käufer
(Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des
Kaufdatums durch Vorlage des vom Verkäufer maschinell
erstellten Original-Kaufbeleges geltend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem
Kaufbeleg entweder über den Fachhändler oder direkt
an die Firma Metz-Werke GmbH & Co KG - Zentral-
kundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, trans-
portsicher verpackt unter genauer Schilderung der
Beanstandung einzusenden. Sie können unter den glei-
chen Bedingungen auch an die autorisierten
Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH & Co
KG eingesandt werden. Hin- und Rücksendung erfolgen
auf Gefahr des Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, dass Geräte, die infolge
eines anerkannten Fabrikations- oder Materialfehlers
Bundesrepublik Deutschland
defekt geworden sind, kostenlos repariert oder, soweit
eine Reparatur unverhältnismäßig ist, ausgetauscht wer-
den. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für
Schäden, die nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend
gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung
der Garantiezeit, noch wird für die ersetzten oder nach-
gebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den
Käufer oder Dritte schließen die Garantieverpflichtungen
sowie alle weiteren Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden
oder Fehler, die durch Nichtbeachtung der
Gebrauchsanleitung, mechanische Beschädigung, ausge-
laufene Batterien oder durch höhere Gewalt, Wasser,
Blitz etc. entstanden sind. Ferner sind Verschleiß,
Verbrauch sowie übermäßige Nutzung von der Garantie
ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgende Teile
betroffen: Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte,
Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die
Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem
Verkäufer nicht berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG
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