Das Holz von Plattformen, Palette und Holzkiste kann in Übereinstimmung mit der im Bestimmungsland
geltenden Gesetzgebung wiederverwendet oder recycelt werden. Die restlichen Verpackungsmaterialien
wie Karton, Kunststoff oder Schutzfolie nach den örtlichen Bestimmungen entsorgen.
39.3 TRANSPORT UND HANDLING
Für die manuelle Handhabung von Lasten (Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen, Bewegen
oder Abstützen) gelten die einschlägigen Bestimmungen.
39.4 LAGERUNG
•
Maschine trocken und möglichst in ihrer Verpackung lagern.
•
Die Schutzabdeckungen an Saug- und Druckstutzen nicht entfernen.
40 INSTALLATION
FPZ-MI-K MS-GOR/GVR-EU-R00-15
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m < 25 kg
112 / 122
m > 25 kg
m > 25 kg