Dräger X-plore 4740 Instrucciones De Uso página 4

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Gebrauchsanweisung beachten
Jede Handhabung an Halbmaske und Atemfilter setzt die genaue Kenntnis
und Beachtung dieser Gebrauchsanweisung sowie der
Gebrauchsanweisung des verwendeten Atemfilters voraus. Halbmaske
und Atemfilter sind nur für die beschriebene Verwendung bestimmt.
Verwendungszweck
Die Halbmaske Dräger X-plore 4740 kann mit einem Atemfilter als
Filtergerät verwendet werden, das gegen schädliche Gase, Dämpfe und
Partikel schützt. Die Wahl des Atemfilters richtet sich nach den
Schadstoffen in der Umgebung.
Die Halbmaske kann auch als Atemanschluss für Gebläsefiltergeräte und
Schlauchgeräte verwendet werden.
Kennzeichnung
Hersteller/Produktname
Filteranschluss
Werkstoff Maskenkörper
Größe
Kopfspinne
Bänderung
oder:
Kopfband
Adapter für Kopfband
Nicht gekennzeichnete Bauteile
Einatemventilscheibe
Halteknopf des Einatemventils
Ausatemventilscheibe
Was ist was? (A1/A2)
1 Maskenkörper
4 Kopfspinne
2 Einatemventilscheibe
5 Bänderung
3 Ausatemventilscheibe 6 Adapter
4
Dräger/X-plore 4740/CE-Zeichen/
EN 140:1998
RA = Rundgewinde Rd 40x1/7"
SI = Silikon
TPE = thermoplastisches Elastomer
SM = klein-mittel/ML = mittel-groß
R 55 224
R 53 303
RM 06 709
R 56 680
R 53 309
R 26 646
RM 05 064
7 Kopfband
8 Adapter für Kopfband
Symbolerklärung
Achtung! Gebrauchsanweisung beachten.
Atemschutz gegen Gase und Dämpfe
Atemschutz gegen Stäube und Partikel
Atemschutz bei sprühender Ausbringung von Farben,
Desinfektionsmitteln und anderen Aerosolen
Atemschutz bei Ausbringung von Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmitteln
Atemschutz bei Maler- und Lackierarbeiten
Atemschutz bei Schleif-, Säge- und Schneidarbeiten
Atemschutz bei Schweiß- und Lötarbeiten
Voraussetzungen für den Gebrauch
— Der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft darf nicht unter folgende
Grenzwerte sinken:
17 Vol.-% in Europa mit Ausnahme der Niederlande, Belgien, UK
19 Vol.-% in den Niederlanden, Belgien, UK, Australien, Neuseeland.
Für andere Länder nationale Vorschriften beachten!
— Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten
nicht betreten werden.
— Die Art der Schadstoffe muss bekannt sein.
— Auf notwendigen Augen- und Kopfschutz achten.
— Geeignetes Atemfilter auswählen. Das Gewicht des Atemfilters darf
300 g nicht überschreiten. Gebrauchsanweisung des Atemfilters
beachten!

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