7. Lebensphasen
7.14 Entsorgung und Rücknahme
Die Hubsäule muss entweder nach den gültigen Richtlinien und Vorschriften entsorgt oder an
den Hersteller zurückgeführt werden.
Die Hubsäule enthält Elektronikbauteile, Kabel, Metalle, Kunststoffe usw. und ist gemäß den gel-
tenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes zu entsorgen. Die Entsorgung des Produkts un-
terliegt in Deutschland dem Elektro-G (RoHS) und im europäischen Raum der EU-Richtlinie 2002/
95/EG oder den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen.
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