Elektronische Gleichlaufsteuerung (Abb. 13): Die wesentlichen Bestandteile dieser Vorrichtung
sind 2 positionsgeber (potentiometer) und eine Steuerplatine.
Auf Grundlage der von den beiden positionsgebern ausgehenden Signale prüft die
elektronische Steuerplatine kontinuierlich, ob die Fehlausrichtung der beiden Schienen
50 mm erreicht oder darüber liegt: Ist dies der Fall, bewirkt die platine die unverzüg-
liche Blockierung der laufenden Funktion und die Schaltung der Hebebühne in den
"Alarmstatus".
Weitere Informationen hinsichtlich des Verhaltens der Hebebühne bei einer Fehlausrichtung
der beiden Schienen finden Sie im Kapitel "Optische und akustische Anzeigeelemente".
Sicherheitseinrichtung gegen Quetschen der Füße: Die Steuerplatine unterbricht die Senk-
bewegung wenn die Schienen etwa 780 mm vom Boden entfernt sind und gibt einen
intermittierenden Warnton ab.
Um die Senkfahrt fortzusetzen, muss man die gedrückte Taste loslassen und erneut
drücken; auf diese Weise wird die Senkfahrt fortgesetzt, bis die Hebebühne ganz ge-
schlossen ist.
AChtUNG
Die sicherheitseinrichtungen dürfen auf keinen Fall umgerüstet, außer Kraft gesetzt,
an anderer stelle montiert oder abgenommen werden, da das Bedienpersonal an-
dernfalls ernsthaft gefährdet wird. Der hersteller haftet nicht für schäden, die durch
eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen.
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Betriebsanleitung