2.7 Sicherheitseinrichtungen
Gefahr
Diese Einrichtungen sind für den
sicheren Betrieb der Maschine
erforderlich und dürfen nicht
entfernt bzw. unwirksam gemacht
werden.
Die
Maschine
ist
mit
Sicherheitseinrichtungen ausgestattet:
- Obere feste Schutzhaube
- Untere bewegliche Schutzhaube
- Große Grundplatte
- Handgriffe
- Spaltkeil
- Schalteinrichtung und Bremse
- Absaugstutzen
2.8 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Handkreissäge ist ausschließlich zum Längs- und
Querschneiden von Massivholz geeignet.
Plattenwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten
und Mdf-Platten können ebenfalls verarbeitet werden.
Verwenden Sie die zugelassenen Sägeblätter nach
EN 847-1.
Ein anderer Gebrauch als oben beschrieben ist nicht
zulässig. Für einen Schaden, der aus einer solchen
anderen Nutzung hervorgeht, haftet der Hersteller
nicht.
Um die Maschine bestimmungsgemäß zu verwenden
halten Sie die von Mafell vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen ein.
2.9 Restrisiken
Gefahr
Bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch und trotz der Einhaltung
der Sicherheitsbestimmungen
bleiben durch den
Verwendungszweck
hervorgerufene Restrisiken.
- Berühren des Sägeblattes im Bereich der
Anfahröffnung unterhalb der Grundplatte.
- Berühren
vorstehenden
Schneiden.
- Berühren sich drehender Teile von der Seite:
Sägeblatt, Spannflansch und Flansch-Schraube.
- Rückschlag der Maschine beim Verklemmen im
den
folgenden
Werkstück.
- Bruch und Herausschleudern des Sägeblattes
oder von Teilen des Sägeblattes.
- Berühren
geöffnetem Gehäuse und nicht gezogenem
Netzstecker.
- Beeinträchtigung
andauernden Arbeiten ohne Gehörschutz.
- Emission gesundheitsgefährdender Holzstäube bei
länger andauerndem Betrieb ohne Absaugung.
- Aufschnappen
unsachgemäßem Gebrauch.
3
Sicherheitshinweise
-8-
des
unterhalb
des
Werkstücks
Teils
des
Sägeblattes
spannungsführender
Teile
des
Gehörs
bei
der
FLEXI-Schiene
Gefahr
Beachten Sie stets die folgenden
Sicherheitshinweise und die im
jeweiligen Verwenderland
geltenden
Sicherheitsbestimmungen!
beim
bei
länger
bei