Betriebsumgebung
Für eine gute Funktion des Ofens und eine gute
Wärmeverteilung muss der Ofen an einem Ort
installiert werden, an dem die für die Verbren-
nung der Pellets notwendige Luft fließen kann
(es müssen ca. 40 m³/h verfügbar sein, gemäß
der Norm für die Installation und den geltenden
nationalen Normen). Das Umgebungsvolumen
darf nicht weniger als 30 m³ betragen.
Die Luft muss über permanente Öffnungen an
den Wänden hereinkommen (in der Nähe des
Ofens), die auf der Außenseite einen Mindest-
querschnitt von 100 cm² haben.
Diese Öffnungen müssen so ausgeführt sein,
dass sie auf keinen Fall verstopfen können. Die
Luft kann auch aus angrenzenden Räumen in
den zu belüftenden Raum geholt werden, wenn
diese mit einer Außenluftzufuhr ausgestattet
sind und nicht als Schlafräume oder Badezim-
mer verwendet werden und in denen kein Bran-
drisiko besteht, wie zum Beispiel Garage, Holz-
schuppen, Lager mit entflammbaren Materialien,
und die gesetzlichen Vorschriften streng einge-
halten werden.
Die
Installation
Schlafzimmern, Badezimmern und
an Standorten, an denen eine wei-
tere Heizung ohne autonome Luftzufuhr in-
stalliert ist, ist verboten (Kamin, ofen etc.).
Die Aufstellung des Ofens in explosiver At-
mosphäre ist verboten. Der Fußboden des
Raums, in dem der Ofen installiert wird,
muss so bemessen sein, dass er das Ge-
wicht des Ofens tragen kann.
Falls die Wände entflammbar sind, muss
ein hinterer Mindestabstand (A) von 10 cm,
ein seitlicher Abstand (B) von 40 cm und
ein vorderer Abstand von 100 cm eingehal-
ten werden.
Bei Vorhandensein von besonders emp-
findlichen Gegenständen (Möbeln, Vorhän-
gen, Sofas), muss der Mindestabstand des
Ofens entsprechend vergrößert werden.
Die beiden Seitenwände des Ofens müs-
sen für die Wartung durch den autorisier-
ten Techniker zugänglich sein.
Ist ein Holzfußboden vorhanden,
muss
eine
Schicht gemäß den geltenden
nationalen
werden.
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des
Ofens
bodenschützende
Normen
untergelegt
in
Anschluss an die Außenluftversorgung
Es ist unerlässlich, dass in dem Raum, in dem
der Ofen installiert wird, mindestens so viel Luft
fließt, wie für die reguläre Verbrennung für das
Gerät und die Raumbelüftung erforderlich ist.
Dies kann durch die permanenten Öffnungen
nach Außen an den Wänden des zu erwärmen-
den Raums erfolgen oder durch die angrenzen-
den Räume, wenn keine Türen vorhanden sind,
die den Luftfluss in den Räumen verhindern.
Zu diesem Zweck muss an der Außenwand in
Ofennähe eine Durchgangsbohrung mit einem
Mindestquerschnitt von 100 cm² ausgeführt wer-
den (Lochdurchmesser 12 cm oder 10x10cm),
welches nach innen und außen jeweils durch ein
Gitter geschützt wird.
Die Luftversorgung muss außerdem wie folgt
ausgeführt sein:
• direkte Verbindung mit der Installationsumge-
bung
• geschützt durch ein Gitter, Metallnetz oder ei-
nen anderen geeigneten Schutz, der nicht den
Mindestquerschnitt reduziert.
• so positioniert, dass sie nicht verstopfen kann
Min.
100 cm
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