INHALT DER GARANTIE
Gemäß der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 99/44/
EG ist Ihr neues Motorrad garantiert ohne Herstel-
lungsmängel .
Die Garantie besteht für den Austausch oder kosten-
freide Reparatur des Fahrzeugs bzw . der Bauteile, die
innerhalb der oben genannten Frist Herstellungsmän-
gel oder Mängel aufweisen, die bereits vor der Fahr-
zeugübergabe vorhanden waren .
Die Garantie gilt nur, wenn an Ihrem Fahrzeug die
empfohlene programmierte Wartung korrekt aus-
geführt wurde und alle Serviceabschnitte korrekt
abgestempelt wurden .
Wir weisen darauf hin, dass die Garantieleistungen
nicht für Fahrzeuge gelten, die bei Motorradrennen
eingesetzt werden, da es sich in diesem Fall um einen
Einsatz handelt, für den Ihr Fahrzeug nicht ausdrücklich
entwickelt worden ist .
Bitte beachten Sie, dass, wie gesetzlich vorgeschrieben,
diese Garantieleistungen direkt von Ihrem SWM-Ver-
tragshändler erbracht werden . Wir möchten Sie daher
bitten, sich bei allen Fragen an Ihren Vertragshändler
zu wenden .
In Fällen, bei denen Ihr SWM-Vertragshändler Ihr An-
liegen nicht in angemessener Zeit erledigen kann oder
falls es für Sie bequemer sein sollte, wenden Sie sich bit-
te an einen beliebigen anderen SWM-Vertragshändler,
der Ihnen gerne zur Verfügung stehen wird .
DE - 20
INKRAFTTRETEN DER GARANTIE
Ihr Fahrzeug ist ab der Übergabe durch Ihren SWM-
Vertragshändler durch eine Garantie auf Herstellungs-
mängel abgedeckt .
Wenn Sie ihr SWM bekommen, bitten wir Sie, zu-
sammen mit dem Vertragshändler, das Ausliefe-
rungszertifikat des Fahrzeugs zu unterschreiben,
das Sie in dieser Anleitung finden .
WIE MÜSSEN ARBEITEN IM RAHMEN DER GARAN-
TIELEISTUNGEN BEANTRAGT WERDEN
Benötigt Ihr Fahrzeug während des Garantiezeitrau-
mes wegen Herstellungsmängeln eine außerordentli-
che Reparatur bzw . Austausch, wenden Sie sich bitte
umgehend an den (Ihren) Vertragshändler, bei dem Sie
das Fahrzeug gekauft haben . Beschreiben Sie ihm das
aufgetretene Problem und lassen Sie ihn das Fahrzeug
untersuchen .
Muss die Arbeit wegen eines aufgetretenen Her-
stellungsmangels vorgenommen werden, wird der
Vertragshändler die benötigten Arbeiten bzw . den er-
forderlichen Austausch kostenfrei und so schnell wie
möglich vornehmen .
GARANTIEBEDINGUNGEN
Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind:
• Verschleiß, der auf der fehlenden Einhaltung der
regelmäßigen Wartung beruht, die von SWM
vorgeschrieben ist .
• Fahrzeuge, deren Reparaturen mit Ersatzteilen
ausgeführt wurden, die nicht dem Original ent-
sprechen .
• Fahrzeuge, bei denen die regelmäßige Wartung
nicht ausgeführt wurde oder bei denen die Ab-
schnitte im Serviceheft nicht korrekt abgestem-
pelt wurden .
• Fahrzeuge, die bei Rennen/Vermietungen/
schwerer Off-Road-Nutzung eingesetzt wurden .
Verschleißteile:
Die Garantie deckt keinen Verschleiß und die nor-
male Abnutzung durch Benutzung des Fahrzeuges
folgender Teile:
• Zündkerzen .
• Steuerkette .
• Bremsbacken und Bremsscheiben .
• Kupplungsscheiben und Kupplungsmassen .
• Reifen .
• Lampen und Sicherungen .
• Übertragungs- und Steuerkabel .
• Leitungen und alle anderen Gummiteile .
• Lager .
• Luft- und Benzinfilter .
• Kette und Zahnräder des sekundären Antriebs .