ENTNAHME DES KOPFBLOCKS , (siehe Abb. 9, Seite 9)
Um den Kopfblock-Halter herauszunehmen, die folgenden Tätigkeiten ausführen: den Kopf herausnehmen,
nachdem vorher die Schrauben (7) weggenommen, die Verbindungen (3 und 5) getrennt, das Röhrchen (4)
abgenommen und die Schrauben (8) gelockert wurden.
Es wird empfohlen, nicht die Einstellspindellage und den Schlitten während der Demontage zu ändern.
WIEDERZUSAMMENSETZUNG DES KOPFSYSTEMS, (siehe Abb. 9, Seite 9)
Achtung
Beim Wiederzusammensetzen des Kopfsystems, die Schraube (7) völlig (ohne sie zu befestigen)
➤
festschrauben, dann sie mit dem Anziehmoment 3 - 4 Nm befestigen.
➤
Bitte prüfen Sie, dass es während des Betriebs keine Gasverluste durch die Schrauben gibt.
➤
Falls sich der Druckanschluss (9) zufällig lockert, wird die richtige Befestigung empfohlen und das an
der inneren Seite gelegene Loch (F) des Kopfblocks (1) muss nach unten gewandt sein.
4.3 EINSTELLUNG DES LUFTKLAPPEN-STELLANTRIEBS,
ERSTE STUFE
NOCKEN I
Der Nocken I stellt durch die Betätigung der mikrometri-
schen Schraube die Position der Luftklappe in der 1.
Stufe ein (werkseitig geeichter Bezugswert 25°).
ZWEITE STUFE
NOCKEN II und III
Der Nocken II stellt die Position der Luftklappe in der 2.
Stufe ein (werkseitig geeichter Bezugswert 50°, 65° nicht
überschreiten).
Der Nocken III bewirkt die Öffnung des Ventils in der 2.
Stufe (werkseitig geeichter Bezugswert 35°).
Er muss dem Nocken II immer um mindestens 15° vorge-
stellt werden.
NOCKEN V
Der Nocken V ist werkseitig positioniert (werkseitig geeichter Bezugswert 90°).
Diese Einstellung darf keinesfalls geändert werden.
ACHTUNG
Für die Einstellung der Leistung der 1. und 2. Stufe sind folgende Anweisungen zu beachten:
Das Leistungsverhältnis zwischen 1. und 2. Stufe darf max. 1:2 sein.
Beispiel:
Erforderliche Leistung in der 2. Stufe 340 kW;
Mindestleistung in der 1. Stufe nicht unter 170 kW.
Die Mindestleistung des Brenners in der 1. Stufe darf keinesfalls unter dem im Regelbereich angegebe-
nen Wert sein.
Beispiel:
Erforderliche Leistung in der 2. Stufe 250 kW;
Mindestleistung in der 1. Stufe nicht unter 160 kW (Minimum des Regelbereichs Seite 4).
4.4 VERBRENNUNGSKONTROLLE
Der Brenner muß gemäß untenstehender Tabelle auf die jeweils vorhandene Gasart eingestellt werden:
EN 676
Theoretische Gehalt
GAS
max. CO
2
G 20
11,7
G 25
11,5
G 30
14,0
G 31
13,7
3087
LUFTÜBERSCHUSS: max. Leistung λ
Einstellung CO
λ = 1,2
0 % O
2
9,7
9,5
11,6
11,4
(siehe Abb. 10)
Abb. 10
D4360
Feinstellschrauben
%
2
λ = 1,3
9,0
8,8
10,7
10,5
10
D
≤ 1,2
– min. Leistung λ
NO
CO
mg/kWh
mg/kWh
≤
≤
100
170
≤
≤
100
170
≤
≤
100
230
≤
≤
100
230
≤ 1,3
x