DEUTSCH
2.2 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
G EFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Durchführung
der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und Todesgefahr
oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen.
ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und
Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen
können.
VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden ent-
stehen können.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfi rma. Die
Herstellerfi rma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen
nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Beim Gebrauch, der Wartung, der Reparatur oder der Ein-
lagerung der Maschine eine angemessene persönliche
Schutzausrüstung tragen.
2) Sämtliche Wartungs-, Einstell- und Reinigungsarbeiten dürfen
nur bei auf dem Boden stehender Maschine (Maschine muss
stabil stehen), abgeschaltetem Antrieb, ausgeschaltetem Motor
der Zugmaschine, eingelegter Feststellbremse und abgezo-
genem Zündschlüssel vorgenommen werden.
3) Bei Einsatz in der Nacht oder bei schlechten Sichtverhältnis-
sen muss die Beleuchtungsanlage des Zugfahrzeugs benutzt
werden.
4) Die Maschine darf nur von einem Bediener benutzt werden.
Eine von dem angegebenen Gebrauch abweichende Nutzung
ist als unsachgemäße Verwendung anzusehen.
5) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt
und an die Maschine angebracht sind.
6) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinwei-
sen geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung von
Unfällen.
7) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
8) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
9) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestell-
tem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
10) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der
Maschine zu befördern.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
11) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand be ndet, führen zu lassen.
12) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf
ihre Unversehrtheit prüfen.
13) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis derselben keine Personen, insbeson-
dere Kinder und Haustiere aufhalten und daß man über eine
optimale Sicht verfügt.
14) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden
und bewegenden Teilen der Maschine verfangen können.
15) Vor der Benutzung der Maschine sicherstellen, dass alle Si-
cherheitseinrichtungen einwandfrei funktionieren und korrekt
angeordnet sind; sollten sie Defekte oder Beschädigungen
aufweisen, müssen sie ausgetauscht werden.
16) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen
und deren Funktionen vertraut zu machen.
17) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle Schutzvor-
richtungen vollständig, angebracht und in Sicherheitsposition
sind.
18) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten, die
in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
19) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und
ohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.
20) Die Maschine kann während der Arbeit Stäube aufwirbeln.
Es wird empfohlen, Zugmaschinen mit einer Fahrerkabine
mit Filtern im Belüftungssystem zu benutzen oder geeignete
Maßnahmen zum Schutz der Atemwege wie das Tragen von
Staubschutzmasken oder Masken mit Filter zu ergreifen.
21) Überprüfen, dass die Maschine während des Transports nicht
beschädigt wurde, gegebenenfalls sofort den Hersteller bena-
chrichtigen.
22) Maschine von Fremdmaterial (Schutt, Werkzeuge, Gegenstän-
de aller Art), das den einwandfreien Betrieb beeinträchtigen
oder dem Bediener schaden könnte, frei halten.
23) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die Fest-
stellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der Steuertafel
ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den Chemikalien
nähern kann.
24) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
25) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse
unter die Maschine entfernt wurden, die richtige Montage und
Einstellung die Maschine prüfen; den perfekten Maschinenzu-
stand kontrollieren und sicherstellen, daß die Verschleißteile
sich in gutem Zustand be nden.
26) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-An-
schluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
27) Immer bei guter Sicht arbeiten.
28) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung
von erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
cod. G19503221