Sicherheitshinweise - EdilKamin IDROPELLBOX Instalación Uso Y Mantenimiento

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  • MEXICANO, página 65

SICHERHEITSHINWEISE

IDROPELLBOX DARF NIEMALS OHNE WASSER IN DER
ANLAGE.
MUSS MIT EINEM DRUCK VON ETWA 1,5 BAR BETRIE-
BEN WERDEN.
EIN MÖGLICHER BETRIEB "IN TROCKENZUSTAND"
WÜRDE DEN WASSERGEFÜHRTER-KAMIN UNWIDERU-
FLICH BESCHÄDIGEN.
• Der Wassergeführter-Kamin wurde entworfen, um Wasser durch
eine automatische Verbrennung von Pellet (zu verbrennen mit 6
mm Durchemesser) im Brennraum zu erhitzen.
• Die einzigen durch den Gebrauch der Wassergeführter-Kamin
herrührenden Gefahren sind mit der mangelnden Einhaltung der
Installationsvorschriften, einer direkten Berührung der (externen)
elektrischen Teile unter Spannung, einem Kontakt mit dem Feuer
und heißen Teilen und der Einführung von fremden Stoffen
verbunden.
• Für den Fall des mangelhaften Betriebs sind die Wassergeführ-
ter-Kamin mit Sicherheitsvorrichtungen ausgestattet, die deren
Abschalten gewährleisten; dieses muss ohne Eingreifen des
Benutzers automatisch erfolgen.
• Für einen ordnungsgemäßen Betrieb muss der Wassergeführter-
Kamin unter Einhaltung der in diesem technischen Merkblatt en-
thaltenen Angaben installiert werden. Während des Betriebs darf
die Tür nicht geöffnet werden: Die Verbrennung wird nämlich
automatisch verwaltet und bedarf keines Eingriffs.
• In keinem Fall dürfen in den Feuerraum oder den Brenn-
stoffbehälter fremde Stoffe eingeführt werden.
• Für die Reinigung des Rauchablasses (Rohrabschnitt, der den
Rauchablassstutzen der Wassergeführter-Kamin mit dem Schorn-
stein verbindet) dürfen keine ent ammbaren Erzeugnisse verwen-
det werden.
• Die Scheibe kann in KALTEM Zustand mit einem besonderen
Erzeugnis (z.B. GlassKamin Edilkamin) und einem Tuch gereinigt
werden.
• Sicherstellen, dass dir Wassergeführter-Kamin seitens eines von
Edilkamin zugelassenen Händlers entsprechend den Anweisungen
Gemäß Art. 13 der Verordnung Nr. 151 vom 25. Juli 2005 "Durchführung der Richtlinien 2002/95EG und 2002/108 EG,
bezüglich der Eindämmung des Gebrauchs von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronik-Geräten, sowie bezüglich der
Abfallentsorgung". Das Symbol der durchkreuzten Mülltonne auf dem Gerät oder auf der Verpackung zeigt an, dass das Er-
zeugnis nach dessen Nutzungsdauer getrennt von anderem Abfall zu entsorgen ist. Der Benutzer hat daher das Gerät bei dessen
Lebensende an die zuständigen Sammelstellen der getrennten Müllabfuhr des Elektro- und Elektronik-Abfalls oder dem Händler
zum Zeitpunkt des Erwerbs eines neuen Geräts gleicher Art im Verhältnis von eins zu eins zu übergeben.
der vorliegenden Merkblatts eingebaut und angezündet werden.
• Die Scheibe kann in KALTEM Zustand mit einem besonderen
Erzeugnis (z.B. GlassKamin) und einem Tuch gereinigt werden.
Nicht in warmem Zustand reinigen.
• Während des Betriebs der Wassergeführter-Kamin erreichen
die Abzugsrohre und die Tür sehr hohe Temperaturen (nicht ohne
den entsprechenden Handschuh berühren).
• Keine nicht hitzebeständigen Gegenstände in unmittelbarer
Nähe der Wassergeführter-Kamin ablegen.
• NIEMALS üssige Brennstoffe verwenden, um der Wasser-
geführter-Kamin anzuzünden oder die Glut zu entfachen.
• Die Belüftungsöffnungen im Installationsraum, noch die Luf-
teinlässe der Wassergeführter-Kamin selbst verschließen.
• Der Wassergeführter-Kamin nicht nässen, sich den elektrischen
Teilen nicht mit nassen Händen nähern.
• Keine Reduzierstücke auf die Rauchabzugsrohre stecken.
• Der Wassergeführter-Kamin ist in Räumen zu installieren, die
den Brandschutzvorschriften entsprechen und die mit allen für
den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Geräts erforderli-
chen Ausstattungen (Luftzufuhr und Abzüge) versehen sind.
• Der Wassergeführter-Kamin muss bei einer Umgebungstempe-
ratur von mehr als 0°C aufbewahrt werden.
• Etwaige Frostschutzzusätze für das Wasser in der Anlage
verwenden.
• Eine Rücklauftemperatur des Wassers von mindestens 45-50°C
sicherstellen.
ACHTUNG:
• IM FALL VON ERFOLGLOSEM ANZÜNDEN, DIESES
NICHT WIEDERHOLEN, OHNE DEN BRENNTIEGEL
GELEERT ZU HABEN.
• DAS AUS DEM BRENNTIEGEL
ENTLEERTE PELLET DARF NICHT IN DEN
PELLETBEHÄLTER GEGEBEN WERDEN.
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