Alle elektrischen und mechanischen Eingriffe
dürfen
ausschließlich
Wartungsfachmann der Zhermack durchgeführt
werden.
Jede Veränderung, die die Eigenschaften des
Apparates hinsichtlich der Sicherheit und der
Vorbeugung für Risiken variiert kann nur vom
Hersteller durchgeführt werden, der dann die
Übereinstimmung mit den Sicherheitsnormen
bescheinigt. Deshalb ist jede Veränderung oder
nicht im Handbuch aufgeführte Wartung nicht
erlaubt. Jede Änderung, Handanlegung oder
Reparatur, die von nicht bevollmächtigtem
Personal und bei Benutzung von nicht
Originalersatzteilen
enthebt
den
Verantwortlichkeit.
Wartungeingriffe nicht in diesem Handbuch für
Gebrauch und Wartung beschrieben worden
sind, muss man sich ausschließlich an das
bevollmächtigte Service-Zentrum wenden.
8.4
INBETRIEBNAHME NACH LANGEM STILLSTAND
Falls die Apparate nach besonders langem Stillstand
Inbetrieb genommen werden soll, muss wie in Kap. 6, die
Inbetriebnahme betreffend, vorgegangen werden. Falls
die Apparate in ihren Funktionen Anomalien aufweist,
vorgehen wie im Kap.9 "Diagnostik" beschrieben. Wenn
dieselben nicht abgeschafft werden können oder wenn sie
nicht aufgeführt sind, sich sofort an das bevollmächtigte
Service-Zentrum wenden.
8.5
ANFORDERUNG DES TECHNISCHEN KUNDENDIENSTES
Zur Anforderung von technischer Assistenz eine der
nachfolgenden Weisen wählen:
1. Sich an ein bevollmächtigtes Service-Zentrum wenden;
2. Sich telefonisch an das technische Assistenz-Service
der Zhermack wenden, Nummer +39 0425 597611
und wie folgt vorgehen: die eigenen Daten angeben
(z.B.: Anschrift und Telefonnummer); die auf dem
Identifizierungsschild des Apparates angegebenen
Daten übermitteln (siehe Absatz 3.3); auf klare Art das
Problem des Apparates erklären;
3. Die
im
vorgehenden
Angaben und das korrekt ausgefüllte Formblatt zur
Identifizierung durchfaxen (siehe Anlage 10.2) an die
Nummer +39 0425 53596.
KAPITEL 9: DIAGNOSE
9.1
ALLGEMEINE WARNHINWEISE
Bei
Auftreten
beschriebenen
Einhaltung aller Angaben in diesem Handbuch,
sofern zulässig, Abhilfe schaffen.
Falls das festgestellte Problem weiterhin
bestehen
sollte,
Kundendienstzentrum kontaktieren.
Die entsprechenden Abbildungen finden sich auf den Seiten 3, 4, 5 und 6 dieses Handbuchs.
ARIO 35
von
einem
durchgeführte
wurde,
Hersteller
von
jeder
Wenn
die
nötigen
Punkt
beschriebenen
einer
der
nachfolgend
Betriebsstörungen
unter
immer
das
autorisierte
9.2
STÖRUNGEN UND ABHILFE
FEHLER
Während der Bearbeitung schaltet sich der
Mikromotor plötzlich aus.
URSACHE Die Schmelzsicherung ist durchgebrannt.
ABHILFE
Die Schmelzsicherung durch eine Sicherung
mit den gleichen Eigenschaften ersetzen.
Wenn das Problem weiterhin besteht,
wenden Sie sich bitte an das autorisierte
Kundendienstzentrum.
KAPITEL 10: ANLAGEN
10.1 CE-ÜBEREINSTIMMUNGS-ERKLÄRUNG
Der Hersteller:
Zhermack S.p.A.
Via Bovazecchino, 100
45021 Badia Polesine • RO • Italy
Tel. +39 0425 597611 • Fax +39 0425 53596
Zur Erstellung der technischen Dokumentation befugte
Person:
Zhermack S.p.A.
Via Bovazecchino, 100
45021 Badia Polesine • RO • Italy
Tel. +39 0425 597611 • Fax +39 0425 53596
Erklärt hiermit auf eigene und alleinige Verantwortung,
dass das Gerät:
ARIO 35
und das entsprechende Zubehör
Die Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni
2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erfüllen.
Sie sind in Übereinstimmung mit den Anforderungen der
folgenden gemeinschaftlichen Richtlinien in der jeweils
geltenden Fassung hergestellt und ausgerüstet:
Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) in der geltenden
Fassung.
Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) in der
geltenden Fassung.
Richtlinie 2006/42 (Maschinenrichtlinie ) in der geltenden
Fassung.
Sie halten darüber hinaus die folgenden harmonisierten
Normen ein:
EN 61000-3-2:2006+A2:2009
EN 61000-3-3:2013
EN 61000-4-7:2003+A1:2010
EN 55014-1:2008+A2:2012
EN 60204-1:2006+A1:2009
EN 60034-1:2010
EN 60034-7:2001
EN 60034-5:2001+A1:2007
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Produkthaftung
10 Jahre nach dem Tag der Inverkehrbringung durch den
Hersteller erlischt und laut Richtlinie 85/374/EWG und
DE
63