5.3 Die folgenden Situationen stellen ausdrücklich keinen Mangel dar:
a) Vorübergehende Absonderungserscheinungen an der Pool-Folie, die insbesondere beim ersten Befüllen und in den ersten
Wochen der Produktnutzung zu sehen sein können;
b) Veränderung der ursprünglichen Farbe der Pool-Folie aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses, der Langzeitaussetzung
gegenüber Sonnenlicht und/oder Witterungsbedingungen sowie aufgrund der kontinuierlichen Verwendung von chemischen
Behandlungs- und/oder Reinigungsprodukten;
c) Oxidation von Metallteilen aufgrund der mangelnden oder unzureichenden Wartung oder einer Wartung, die nicht gemäß
den Anweisungen für GRE-Produkte und/oder die nicht mit der für die Beschaffenheit des Produkts erforderlichen Sorgfalt
ausgeführt wurde;
d) sämtliche Teile zur Veredelung der Produkte (z. B.: Platten, Kanten, Textilien) sind größtenteils handgefertigt. Daher werden
einige Unvollkommenheiten in diesen Teilen als eine eigentümliche und akzeptierte Eigenschaft des Produkts angesehen. Sie
haben keinerlei Einfluss auf den Verwendungszweck des Produkts.
5.4 Die folgenden Situationen sind nicht in der GARANTIE enthalten: Schnitte im Liner, Montage- und Filteranschlüsse, Befül-
lung mit Wasser, Einbau von Ausrüstungsteilen, Überwinterung, Wartung.
5.5 Für eine korrekte Beurteilung des Mangels und für eine eventuelle Reparatur und/oder Ersetzung im Rahmen der Ga-
rantie ist es erforderlich, dass der Verbraucher eine vollständige fotografische Dokumentation des Mangels während des
Nutzungszustands des eigentlichen Produkts übermittelt.
6. ANFRAGEN FÜR SERVICELEISTUNGEN IM RAHMEN DER GARANTIE – ABLAUFDATUM
6.1 Um in den Genuss der Garantie zu kommen, muss der Verbraucher alle Produktmängel oder -fehler durch Kontaktaufnahme
mit dem Verkäufer melden.
6.2 Um Unterstützung zu beantragen, muss eine Kopie des Quittungs- oder Lieferdokuments des Verkäufers, von dem der
Verbraucher das Produkt gekauft hat, vorgelegt werden. Alle Unterstützungsanfragen, denen keine solchen Dokumente bei-
gefügt sind, dürfen nur als "nicht unter Garantie" bearbeitet werden.
6.3 Eingriffe, die während der unter Punkt 4 (Dauer) angegebenen Garantiezeit vorgenommen werden, führen nicht zu einer
weiteren Verlängerung der Garantie auf die ersetzten und/oder reparierten Teile.
6.4 Änderungsfrist: 8 Werktage im Zusammenhang mit dem Austausch einer defekten Komponente. Die Demontage und
Montage liegt nicht in der Verantwortung von GRE.
BEWAHREN SIE IHR HANDBUCH MIT SERIENNUMMER UND DER KAUFBEGRÜNDUNG (ZAHLUNGSBELEG) FÜR
JEDE ART VON REKLAMATION AUF.
7. SERVICELEISTUNGEN IM RAHMEN DER GARANTIE - ZUSÄTZLICHE KOSTEN
7.1 Die Unterstützung im Rahmen der Garantie hängt davon ab, dass die GRE über ihre autorisierten technischen Servicezen-
tren & Händler feststellt, dass die Produktfehler oder -defekte von der Garantie abgedeckt sind.
7.2 Kundendienst in der Garantiezeit (nach Begründung und Erhalt des Kaufs): Die Lieferkosten werden vom Kunden getragen,
die Rücksendekosten werden von GRE bezahlt (für die Teile, die unter den Garantieplan fallen).
7.3 Wird das Produkt an einem schlecht zugänglichen Ort oder zusammen mit seltenen oder wertvollen Materialien installiert,
gehen die Kosten, wie z.B. die Kosten für die Entfernung, den Transport und die Neupositionierung des Produkts an seinem
ursprünglichen Installationsort sowie die Kosten für die Reparatur der seltenen und/oder wertvollen Materialien zu Lasten des
Verbrauchers.
7.4 Kundendienst ohne Garantie: Die Kosten für Lieferung/Rückgabe werden vom Verbraucher getragen. Die Teile werden
gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.
8. HAFTUNG
GRE haftet nicht für direkte oder indirekte Verletzungen und Schäden an Personen, Tieren und/oder Gegenständen, die durch
ein Versäumnis dahingehend verursacht werden, sämtliche in der Dokumentation enthaltenen Anweisungen in Bezug auf das
Produkt zu befolgen, insbesondere die Warnhinweise in Zusammenhang mit der Montage, dem Aufbau, der Nutzung und der
Wartung des Produkts selbst und/oder dahingehend, das Produkt mit der für die Beschaffenheit des Produkts erforderlichen
Sorgfalt zu nutzen.
9. GELTENDES RECHT – GERICHTSSTAND
Die GRE-Garantie unterliegt der italienischen Gesetzgebung und bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit dieser Garantie sind
ausschließlich die Gerichte von Cremona (CR) in Italien zuständig.
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