d) Sicherungsbrücke für Brandschutz
Bei intakter Sicherungsbrücke sind nur Kurzzeitfreigaben der Türflügel möglich.
Für die Brandschutzzulassung ist zusätzlich eine externe Notstromversorgung oder die Not-
WARNUNG
strompufferung B-54903-23-3-9 zwingend erforderlich.
Dauerfreigaben der Türflügel können erst nach Durchtrennen der Sicherungsbrücke genutzt
WARNUNG
werden, die Brandschutzzulasssung erlischt mit Durchtrennen der Sicherungsbrücke.
e) Signalisierungs-LED
f) Servicestecker B 5528 0931
g) Anschlussklemmen für Versorgungsspannung 24 V DC
h) Anschlussklemmen für Steuereingänge I1 und I2
Steuereingang I1
Freigabe Gangflügel (nur Fallenschieber fährt aus)
Steuereingang I2
Freigabe Gang- und Standflügel (Fallen- und Riegelschieber fahren aus, Treibriegelstangen
werden eingezogen)
i) Anschlussklemmen für Signalausgänge Schloss
Signalkontakt 1 (Stellung „motorisch Verriegelt" erreicht)
Der Signalkontakt 1 (Klemme 41 + 51) wird geschlossen, sobald das Treibriegelschloss mo-
torisch seine Grundstellung erreicht hat. Dabei sind die Auslöseschieber für Falle und Riegel
zurückgezogen und die Oben- und Untenverriegelung in Verriegelungsstellung gebracht.
Die tatsächliche Verriegelung des Standflügels findet erst nach Auslösen des Schaltschlos-
ses B 1895 durch den sich schließenden Türflügel automatisch statt.
Signalkontakt 2 (Stellung „motorisch Entriegelt" erreicht)
Der Signalkontakt 2 (Klemme 42 + 52) wird geschlossen, sobald das Treibriegelschloss voll-
ständig motorisch entriegelt hat (Freigabe Gang- und Standflügel).
j) Anschlussklemmen für Riegel- und Fallenschaltkontakt
Riegelüberwachung (nur B-1893x)
Die Riegelüberwachung wird potentialfrei über den Relaiskontakt Riegelüberwachung
(Klemme 43 + 53) ausgegeben, sobald der Riegel des Gangflügelschlosses in das Treibriegel-
schloss eingreift.
Ist die Riegelüberwachung durch den manuell vorgeschlossenen Riegel (nur B-1893x) betätigt,
HINWEIS
werden keine Steuersignale an den Eingängen I1 und I2 verarbeitet.
Eine motorische Entriegelung der Türanlage ist somit nicht möglich.
Fallen(-riegel)überwachung
Die Fallen- bzw. Fallenriegelüberwachung wird potentialfrei über den Relaiskontakt
Fallen-(riegel)überwachung (Klemme 44 + 54) ausgegeben, sobald Falle bzw. Fallenriegel
des Gangflügelschlosses in das Treibriegelschloss eingreifen.
Öffnet der Kontakt, so ist der Gangflügel freigegeben und kann, z. B. durch einen Türantrieb,
geöffnet werden.
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