Das Gerät muss mit Wasser versorgt
werden, das entsprechend den am
Installationsort geltenden einschlägi-
gen Bestimmungen für den menschli-
chen
Verzehr
Installationstechniker muss beim Inhaber/
Betreiber der Anlage die Bestätigung ein-
holen, dass das Wasser die genannten
Voraussetzungen erfüllt.
Dieses Gerät ist nur für den ausdrücklich
in diesem Handbuch beschriebenen
Zweck zu verwenden. Der Hersteller kann
nicht für Schäden, die durch unsach-
gemäßen und fehlerhaften Gebrauch
hervorgerufen werden, verantwortlich
gemacht werden.
Nach erfolgter Installation wird das
Gerät eingeschaltet, in den normalen
Betriebszustand gebracht und im Zustand
der "Betriebsbereitschaft" belassen.
Danach wird das Gerät ausgeschal-
tet und das erste Füllwasser aus dem
Wasserkreislauf abgelassen, um even-
tuelle anfängliche Unreinheiten zu
beseitigen.
Das Gerät wird dann neu gefüllt und in
den normalen Betriebszustand gebracht.
Nach Erreichen der Betriebsbereitschaft
ist wie folgt vorzugehen:
- 100%iges Leeren der Kaffee- Kreisläufe
über den Ausgussschnabel (wenn
mehrere Schnäbel vorhanden sind, die
Menge gleichmäßig aufteilen);
-
100%iges
Heißwasserkreislaufs
Wasserrohr
(wenn
vorhanden sind, die Menge gleichmäßig
aufteilen);
- Öffnen aller Dampfrohre für die Dauer
einer Minute
Nach erfolgter Installation sollte ein
Bericht
über
Arbeiten erstellt werden.
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geeignet
ist.
Der
Leeren
des
über
das
mehrere
Rohre
die
vorgenommenen
Die Benutzung elektrischer Geräte bringt
die Einhaltung einiger
grundsätzlicher Regeln mit sich und zwar:
• das Gerät nicht mit feuchten Händen
oder Füßen berühren;
ACHTUNG
STROMSCHLAGGEFAHR
• das Gerät nicht barfuß bedienen;
• in Badezimmern oder Duschen keine
Verlängerungen verwenden;
• auf keinen Fall das Versorgungskabel
ziehen, um den Netzanschluss zum
Gerät zu unterbrechen;
• das Gerät nicht Witterungseinflüssen
aussetzen (Regen, Sonne, usw.);
• darauf achten, dass das Gerät nicht
von Kindern oder Unbefugten benutzt
wird und nicht von Personen, welche
dieses Handbuch nicht gelesen und
zur Kenntnis genommen haben.
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Abb. 6
Abb. 7