CHRONOGRAPH
Start und Stopp des Chronographen erfolgen durch
wiederholtes Betätigen des Drückers
Das Nullstellen erfolgt bei gestopptem oder laufen-
dem Chronographen (Flyback) mit dem Drücker
bei 4 Uhr. Wird der Drücker
laufendem Chronographen betätigt, fliegen alle
Chrono graphen anzeigen blitzschnell in die Null-
stellung, um automatisch eine neue Zeitmessung
zu beginnen. Man nennt dies die Flyback-Funk-
tion (fliegendes Zurückstellen). Wird hingegen der
Chronograph erst mit dem Drücker
gestoppt und anschließend der Drücker
betätigt, werden die Chronographenanzeigen in die
Nullstellung gebracht und bleiben stehen. Um das
Nullstellen sicherzustellen, muss der Drücker
4 Uhr in der Mitte mit Nachdruck betätigt werden.
Hinweis: Wird keine Kurzzeitmessung vorgenommen,
kann der Chronographenzeiger dauerhaft eingeschaltet
bleiben und als normaler Sekundenzeiger verwendet
wer den, ohne den Kupplungsmechanismus vorzeitig zu
verschleißen oder die Gangreserve zu verkürzen.
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bei 2 Uhr.
bei 4 Uhr bei
bei 2 Uhr
bei 4 Uhr
bei
WICHTIG
Achten Sie darauf, die Krone immer bis
zum Anschlag aufzuschrauben, bevor Sie
die Uhr aufziehen oder einstellen.
Nehmen Sie die Uhr zum Aufziehen und
Ein stellen der Uhrzeit vom Handgelenk. Sie
vermeiden dadurch seitlichen Druck auf das
Aufzugsrohr. Benutzen Sie zum Ziehen der
Krone die Fingernägel und drehen Sie die
Krone zwischen zwei Fingerspitzen.
Ziehen Sie die Krone keinesfalls in feuchter
Umgebung oder im Wasser. Die Wasser-
dichtheit Ihrer Uhr ist nur bei gegen das
Gehäuse gedrückter und verschraubter
Krone gewährleistet.
Die Korrekturdrücker sollten aus schließ-
lich mit dem Korrekturstift betätigt werden,
der mit der Uhr geliefert wurde. Jedes
andere Werkzeug könnte Ihren Zeitmesser
beschädigen.
Falls Ihre Uhr stehen geblieben ist, muss
sie mit der Aufzugskrone aufgezogen wer-
den, bevor irgendwelche Korrekturen oder
an dere Ein stellungen vorgenommen wer-
den (ca. 10 Um drehun gen der Aufzugskrone
im Uhrzeigersinn).
Zwischen 21 und 1 Uhr morgens darf keine
Datumseinstellung durchgeführt werden.
Eine manuelle Datumskorrektur ist fünf-
mal jährlich jeweils nach den Monaten mit
weniger als 31 Tagen erforderlich.
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