sichern.
Die vom Hersteller auf einer Holzpalette angelieferte Maschine muss mit geeigneten Mitteln (siehe Richtlinie
2006/42/EWG und nachfolgende Änderungen und/oder Ergänzungen) auf das Transportfahrzeug geladen und
bei Ankunft am Bestimmungsort ebenfalls mit geeigneten Mitteln wieder abgeladen werden.
Das Anheben der verpackten Maschine darf nur mit einem Gabelstapler erfolgen. Hierbei sehr vorsichtig vorge-
hen, um Erschütterungen und das Umkippen der Maschine zu vermeiden.
Bei Anlieferung durch das Transportunternehmen müssen die Verpackung und die darin enthaltene Maschine
sorgfältig auf Schäden geprüft werden. Falls Schäden festgestellt werden, muss deren Umfang dem Spediteur
denersatzforderungen vor.
Die Maschine aus ihrer Verpackung nehmen und hierbei folgendermaßen vorgehen:
Hilfe eines Gurts und einer Hebevorrichtung in die auf der Abbildung (Abb. N) gezeigte Position
anheben. Beim Anheben überprüfen, dass die Maschine stabil in horizontaler Position bleibt.
(Batteriemodelle) erfolgen oder können die Elektroanschlüsse (Kabelmodelle) ausgeführt werden:
siehe entsprechende Abschnitte.
Falls nötig, das Verpackungsmaterial aufbewahren, da es zum Schutz der Maschine wiederbenutzt werden kann,
falls sie an einen anderen Ort oder zu Reparaturwerkstätten transportiert werden muss.
Andernfalls muss das Material gemäß den einschlägigen Gesetzen entsorgt werden.
Auf dem Typenschild sind die elektrischen Eigenschaften der Maschine angegeben: die Frequenz und die An-
schlussspannung müssen mit den Werten der Elektrik des Raums übereinstimmen, in dem die Maschine betrie-
ben wird. Modelle, bei denen auf dem Typenschild der Wert 230 V angegeben ist, können mit Spannungen von
220 bis 240 V betrieben werden. Das gleiche gilt für Modelle, bei denen auf dem Typenschild der Wert 115 V
angegeben ist, die mit 110 bis 120 V betrieben werden können. Die auf dem Schild angegebene Frequenz muss
hingegen immer mit der Netzfrequenz übereinstimmen.
TRANSPORT UND INSTALLATION
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
GEFAHR
DE
-
-
17