Digitales Aufzeichnungsgerät Internationales Benutzerhandbuch - Deutsche Version
3. Schrittmacherbewertung: Die Aufzeichnungsgerätemodelle DR181, DR200/HE und DR300 sind für
eine Verwendung indiziert, mit der die Funktion von implantierten Schrittmachern bewertet
werden soll, damit sichergestellt ist, dass dieser die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht
überschreitet.
4. Sauerstoff: Das Aufzeichnungsgerätemodell DR181 ist für die Trenderstellung der
Sauerstoffsättigung (SpO
für als Heimmonitor eingesetzt werden soll, werden Zeiträume mit Aktivität oder
bewegungsintensive Perioden übersprungen, um Artefakte zu verhindern.
5. Die Aufzeichnungsgerätemodelle DR181, DR200/HE und DR300 dürfen nur auf Anordnung eines
Arztes verwendet werden.
+10 °C bis +45 °C
Betriebsumgebung
10 % bis 95 % relative Luftfeuchtigkeit
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700 hPa bis 1060 hPa Druck
•
Dieses Gerät darf nicht in der Nähe von leicht entzündlichen Narkosegasgemischen verwendet
•
werden, die Luft, Sauerstoff oder Stickstoffoxid enthalten.
•
Das Aufzeichnungsgerät entspricht der Schutzklasse IPX2 und darf nicht in feuchten Umgebungen
eingesetzt werden.
•
-40 °C bis +70 °C
Transportparameter
10 % bis 100 % relative Luftfeuchtigkeit
•
500 hPa bis 1060 hPa Druck
•
•
Für das Aufzeichnungsgerät DR181 werden zwei und für die Aufzeichnungsgeräte DR200/HE und
Batterien/Akkus (nicht im Lieferumfang inbegriffen)
DR300 wird eine 1,5-V-Batterie (AA) benötigt. Die Batterien dürfen nur für jeweils eine Aufzeichnung
eingesetzt werden. Wir empfehlen lediglich die folgenden Batterietypen:
Alkali (MN1500 o. ä.)
AA Eveready Lithium L91 (nur für DR200/HE und DR300)
•
Wiederaufladbare NiMH-Akkus (Nickel-Metall-Hydrid, Größe AA) mit einer Kapazität von mind.
•
1500 mAh. Akkus sind nach jedem Einsatz wiederaufzuladen.
•
Wenn für ein Gerät zwei Batterien/Akkus erforderlich sind, sollten diese immer vom selben Typ
Verwendung und Aufbewahrung von Batterien/Akkus
sein.
•
Obwohl Batterien/Akkus ggf. länger verwendet werden können als für eine Aufzeichnung, sollten
sie nicht bei einem weiteren Patienten wiederverwendet werden.
•
Batterien/Akkus dürfen nicht länger als 2 Wochen in einem ungenutzten Aufzeichnungsgerät
bleiben.
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Batterien/Akkus sind bei Zimmertemperatur (zwischen 10 und 32 °C) an einem trockenen Ort
aufzubewahren. Nicht im Kühlschrank aufbewahren bzw. einfrieren.
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Batterien/Akkus sind unter Einhaltung örtlicher Vorschriften zu entsorgen.
Bei Verwendung von wiederaufladbaren Batterien/Akkus:
•
Das Ladegerät sollte sich nicht im Patienten- und Anschlussbereich des Geräts befinden.
•
Wenn das Ladegerät die volle Ladung anzeigt, sollten diese Batterien möglichst rasch aus dem
•
Ladegerät entfernt werden.
•
Nur Standardladegeräte, die speziell für NiMH-Batterien/Akkus vorgesehen sind, sollten
verwendet werden (z. B. das MH-204F-Ladegerät von MAHA oder das Schnellladegerät von
•
Rayovac).
NorthEast Monitoring, Inc.
) im Blut über Zeiträume von bis zu 24 Stunden indiziert. Wenn das Gerät
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