GARANTIE / GEWÄHRLEISTUNG
Sevylor räumt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren auf Material und Fertigung ein. In dieser Zeit leisten
wir, entsprechend der bereits erfolgten Nutzung, Ersatz oder kostenloser Reparatur für Mängel, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Händler, bei dem Sie das Produkt
gekauft haben. Garantieleistungen können nur erbracht werden, wenn die Originalrechnung bzw. der
Kassenbeleg zusammen mit dem defekten Produkt vorgelegt werden.
Wesentliche Einschränkungen in der Anwendung oder Ausschluss der Garantie bzw. Gewährleistung betreffen
folgendes:
Der Artikel darf nicht verändert werden und/oder mit einem Motor ausgerüstet werden, der den vom
Hersteller zugelassenen Leistungswert überschreitet, oder für Aktivitäten verwendet werden, die außerhalb
der normalen Freizeit-Nutzung liegen (Rennen, professionelle Verwendung usw.).
Betrieb mit Zuladungen, die größer sind als die vom Hersteller zugelassene Zuladung.
Nichtbeachtung oder Vernachlässigung der Hinweise zum Betriebsdruck, Auf- und Abbau-Anleitung sowie
Handhabungs-Verfahren.
Nichtbeachtung oder Vernachlässigung der Empfehlungen zur Pflege/Instandhaltung und Lagerung.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile und Zubehör, die vom Hersteller weder geliefert noch empfohlen
werden, oder auf Mängel, die als Folge aus der Installation solcher Teile und Zubehör an seinen Produkten
entstehen.
Die Bedienungsanleitung ist unbedingt zu beachten!
HINWEIS: Alle Reparaturen im Rahmen der Garantie dürfen nur von SEVYLOR ausgeführt werden.
Ihr Produkt wurde in Übereinstimmung mit den Normen und für eine bestimmungsgemäße Verwendung
hergestellt. Jegliche Modifikation oder Veränderung des Produktes kann ernsthafte Risiken für den Benutzer
zur Folge haben. In jedem Fall führt dies aber zum Verlust jeglicher Gewährleistungsansprüche.
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