I.3
WARNHINWEISE ZU POTENZIELL GIFTIGEN
SUBSTANZEN
GEFAHR!
Lesen Sie aufmerksam die folgenden Informationen
über die verwendeten Kältemittel.
I.3.1.1
Kenndaten des verwendeten Kältemittels
Difluormethan (HFC 32) 50 % in Gewicht
N° CAS: 000075-10-5
Pentafluoräthan (HFC 125) 50 % in Gewicht
N° CAS: 000354-33-6
I.3.1.2
Kenndaten des verwendeten Öls
Zur Schmierung des Geräts wird PVE verwendet; halten Sie sich auf
jeden Fall immer an die Angaben des Verdichter-Typenschilds.
GEFAHR!
Weitere Informationen zu Kältemittel und Schmieröl
finden Sie in den Sicherheits-Datenblättern der
jeweiligen Hersteller der Produkte.
I.3.1.3
Grundlegende Öko-Informationen über die
eingesetzten Kältemittel
Beständigkeit, Abbau und Umwelteinfluss
Kältemittel
Chemische Formel
R32
CH
R125
C
HF
2
R410A ist ein 50 %-Gemisch der Kältemittel HFC R32 und R125. Diese
gehören zur Familie der Hydrofluorkarbonate und unterliegen dem
Protokoll von Kyoto (1997 und nachfolgende Überarbeitungen), da sie
den Treibhauseffekt erzeugen. Der Index, der misst, wie stark sich eine
bestimmte Treibhaus-Gasmenge auf die Erderwärmung auswirkt, ist
der GWP (Global Warming Potential). Konventionell ist der Index für
Kohlendioxid (CO2) GWP=1.
Der jedem Kältemittel zugewiesene Wert des GWP stellt die gleiche
Menge an CO
in kg dar, die man in einem Zeitfenster von 100 Jahren
2
an die Atmosphäre abgeben muss, um den gleichen Treibhauseffekt
von einem 1 kg Kältemittel im gleichen Zeitabschnitt zu erhalten.
Das Gemisch R410A ist frei von ozonschichtzerstörenden Elementen,
wie Chlor. Sein ODP-Wert (Ozone Depletion Potential) ist daher null
(ODP=0).
Kältemittel
Bestandteile
Zusammensetzung
GWP (in 100 Jahren)
UMWELTSCHUTZ!
Die Hydrofluorkarbonate in der Einheit dürfen nicht
in die Atmosphäre abgegeben werden, da sie zum
Treibhauseffekt beitragen.
R32 und R125 sind Derivate von Kohlenwasserstoffen, die sich schnell
in der unteren Atmosphäre (Troposphäre) zersetzen. Die
Zerfallsprodukte sind hochgradig flüchtig und liegen daher in sehr
niedrigen Konzentrationen vor. Sie haben keine Auswirkung auf den
photochemischen Smog (sie fallen nicht unter die flüchtigen
organischen Substanzen VOC gemäß den Bestimmungen der
Vereinbarung UNECE).
Auswirkungen auf Gewässer
Die in die Umwelt freigesetzte Substanz verursacht keine langfristige
Gewässerverschmutzung.
Expositionskontrolle/Individueller Schutz
Geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, Augen und
Gesicht schützen.
Berufliche Expositionsgrenzen:
R410A
HFC 32
TWA 1000 ppm
HFC 125
TWA 1000 ppm
GWP (in 100 Jahren)
F
550
2
2
3400
5
R410A
R32/R125
50/50
ODP
0
2000
Handhabung
GEFAHR!
Alle Personen, die die Einheit bedienen und warten,
müssen ausreichend über die Gefährdung bei der
Handhabung von potenziellen Giftstoffen
unterrichtet werden. Die Nichtbeachtung der
genannten Anweisungen kann zu
Personenverletzungen und Maschinenschäden
führen.
Das Einatmen hoher Dampfkonzentrationen vermeiden. Die
Konzentration in der Umgebungsluft muss auf ein Minimum reduziert
und auf diesem Niveau gehalten werden; sie muss geringer als die
berufliche Expositionsgrenze sein. Die Dämpfe sind schwerer als Luft,
daher sind hohe Konzentrationen der Substanz in Bodennähe bei
geringem Luftaustausch möglich. In diesen Fällen für ausreichende
Belüftung sorgen. Die Berührung mit offenem Feuer und heißen
Oberflächen vermeiden, da hierdurch reizende und giftige
Zerfallsprodukte entstehen können. Augen- und Hautkontakt mit dem
Kältemittel vermeiden.
Maßnahmen bei Austreten des Kältemittels
Tragen Sie bei der Beseitigung der ausgelaufenen Flüssigkeit
angemessene, individuelle Schutzmittel (einschließlich Atemschutz).
Bei ausreichend sicheren Arbeitsbedingungen die Leckstelle isolieren.
Lassen Sie bei kleineren Flüssigkeitsverlusten das Produkt verdunsten,
falls die Bedingungen für eine angemessene Entlüftung vorliegen. Bei
Austreten größerer Mengen für eine intensive Lüftung des ganzen
Bereichs sorgen. Die ausgelaufene Substanz mit Sand, Torf oder
ähnlich saugfähigem Material eindämmen.
Verhindern Sie, dass die Flüssigkeit in Abflüsse, Kanalisation,
Kellerräume oder Reparaturgruben eindringt, da die Dämpfe eine
erstickende Atmosphäre erzeugen.
I.3.1.4
Wichtige toxikologische Hinweise über das
eingesetzte Kältemittel
Einatmen
Hohe Konzentrationen in der Luft können betäubend wirken und zu
Bewusstlosigkeit führen. Eine länger andauernde Exposition kann
Herzrhythmusstörungen und plötzlichen Tod verursachen.
Sehr hohe Konzentrationen können durch den daraus folgenden
verringerten Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft Ersticken bewirken.
Hautkontakt
Kältemittelspritzer können Kälteverbrennungen verursachen. Eine
Gefährdung durch Absorption der Substanz über die Haut ist
unwahrscheinlich. Wiederholter oder längerer Hautkontakt kann den
schützenden Fettfilm der Haut zerstören und damit zu Austrocknen,
Rissigkeit und Dermatitis führen.
Augenkontakt
Flüssigkeitsspritzer können Kälteverbrennungen verursachen.
Verschlucken
Hochgradig unwahrscheinlich; im Fall des Verschluckens sind
Kälteverbrennungen möglich.
I.3.1.5
Erste-Hilfe-Massnahmen
Einatmen
Den Verletzten aus dem belasteten Bereich entfernen und in einem
warmen Raum ruhen lassen. Falls erforderlich, Sauerstoff
verabreichen. Falls die Atmung stillsteht oder auszusetzen droht,
künstlich beatmen. Bei Herzstillstand externe Herzmassage anwenden.
Hautkontakt
Die Substanz nach Hautkontakt unverzüglich mit lauwarmem Wasser
abspülen. Die betroffenen Hautbereiche mit Wasser auftauen lassen.
Mit Kältemittel verschmutzte Kleidungsstücke ablegen. Die
Kleidungsstücke können im Fall von Kälteverbrennungen an der Haut
ankleben. Falls Hautreizung oder Blasenbildung auftritt, einen Arzt
konsultieren.
Augenkontakt
Sofort mit Augenspülflüssigkeit oder klarem Wasser ausspülen. Dabei
die Augenlider auseinander ziehen, den Spülvorgang mindestens 10
Minuten lang durchführen.
Ärztliche Hilfe anfordern.
Verschlucken
Keinen Brechreiz hervorrufen. Falls der Verletzte bei Bewusstsein ist,
ihm den Mund mit Wasser ausspülen und ihn 200-300 ml Wasser
trinken lassen.
Ärztliche Hilfe anfordern.
Zusätzliche ärztliche Behandlung
Symptomatische Behandlung und, falls angezeigt, unterstützende
Therapie. Kein Adrenalin oder ähnliche Arzneimittel verabreichen, da
diese zu Herzrhythmusstörungen führen können.
55
LEITUNGSQUERSCH I: BENUTZER