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Standardgarantie Von Integra
INTEGRA garantiert dem ursprünglichen Erwerber hiermit lediglich,
dass jedes neue MAYFIELD Produkt bei normalem Gebrauch
und normaler Wartung ein Jahr lang frei von Material- und
Herstellungsfehlern (mit Ausnahme anderweitig ausdrücklich
bestimmter Zubehörteile), beginnend mit dem Datum der Lieferung
durch INTEGRA an den Ersterwerber, jedoch nicht länger als das auf
der jeweiligen Produktbeschriftung angegebene Ablaufdatum, ist.
• Bei chirurgischen Instrumenten wird garantiert, dass diese frei von
Material- und Herstellungsfehlern sind, wenn diese sachgerecht
gewartet und gereinigt und normal ihrem Zweck entsprechend
verwendet werden.
• Jedes von der Garantie erfasste, im Rahmen einer Leasing-, Miet-
oder Teilzahlungsvereinbarung von INTEGRA platziertes Produkt,
das während der Laufzeit einer derartigen Platzierungsvereinbarung
Reparaturdienste benötigt, wird gemäß den Bedingungen einer
derartigen Vereinbarung repariert werden.
Wenn ein von der Garantie erfasster Defekt während
der Garantielaufzeit oder der Laufzeit einer derartigen
Platzierungsvereinbarung auftritt, sollte sich der Käufer direkt
mit dem Hauptsitz von INTEGRA in Verbindung setzen. Wenn der
Käufer sich auf die Bedingungen dieser Garantie berufen möchte,
muss das Produkt zum Hauptsitz von INTEGRA zurückgeschickt
werden. Fehlerhafte Produkte müssen unverzüglich, richtig verpackt
und vorfrankiert zurückgesendet werden. Bei der Rücksendung an
INTEGRA wird das Risiko von Verlust oder Schaden vom KUNDEN
getragen. Unter dieser Garantie ist INTEGRA lediglich für Reparatur
oder Ersatz, nach alleinigem Gutdünken und auf Kosten von INTEGRA
gemäß den Bedingungen dieser Garantie und den anwendbaren
Abmachungen verantwortlich. IN KEINEM FALL HAFTET INTEGRA
FÜR IRGENDWELCHE BEGLEIT-, INDIREKT- ODER FOLGESCHÄDEN
BZW. STRAFE EINSCHLIESSENDEN SCHADENERSATZ, IM
ZUSAMMENHANG MIT DEM ERWERB ODER GEBRAUCH EINES
INTEGRA-PRODUKTS. Ferner ist diese Garantie nicht anwendbar
auf Verluste im Zusammenhang mit dem Kauf oder Gebrauch eines
INTEGRA-Produkts, das von einer anderen als von einer von
INTEGRA autorisierten Service-Vertretung repariert bzw. so
abgewandelt wurde, dass nach Beurteilung von INTEGRA dessen
Stabilität bzw. Zuverlässigkeit beeinflusst wurden, oder das falsch
bzw. fahrlässig verwendet bzw. unbeabsichtigt beschädigt wurde,
oder das auf andere Weise verwendet wurde als entsprechend der von
INTEGRA bereitgestellten Anweisungen; INTEGRA ist für derartige
Verluste nicht verantwortlich. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE
GILT AUSSCHLIESSLICH AN STELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, OB
AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND ALLER ANDEREN
VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN SEITENS INTEGRA, UND
INTEGRA ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG UND ERMÄCHTIGT
KEINE VERTRETUNG ODER ANDERE PERSON, FÜR INTEGRA
IRGENDWELCHE HAFTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT
PRODUKTEN VON INTEGRA ZU ÜBERNEHMEN.
INTEGRA ÜBERNIMMT KEINE SONSTIGEN GARANTIEN, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH
DER HANDELSÜBLICHEN BRAUCHBARKEIT, DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANWENDUNG BZW. DER
QUALITÄTSGARANTIE, SOWIE KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER
IMPLIZIERTE GARANTIE GEGENÜBER PATIENTEN. Keine Garantie
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