ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der technischen Verhaltensregeln und Einhal-
tung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften
Verletzungen und Sachschäden führen. Die Verpackungsmate-
rialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen sachgemäß entsorgt
werden und dürfen nicht in Kinderhände gelangen, da sie
eine Gefahrenquelle darstellen können. Überprüfen Sie das
Produkt vor der Montage auf Transportschäden. Montieren
Sie das Produkt nicht in explosionsfähiger Atmosphäre oder
Umgebung: Das Vorhandensein von entzündlichen Gasen
oder Dämpfen bedeutet eine große Gefahr. Stellen Sie sicher,
dass der Montageuntergrund den nötigen Anforderungen im
Hinblick auf Robustheit und Stabilität entspricht. Der Herstel-
ler des Antriebs schließt eine Haftungsübernahme im Falle
der Nichtbeachtung der technischen Verhaltensregeln bei der
Fertigung und Montage aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen
(Lichtschranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die
geltenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der technischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik des
Systems und die vom motorisierten Tor entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen des motorisierten
Tors sichern. Bringen Sie die den Vorschriften entsprechenden
Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahren-
stellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten des mo-
torisierten Tors an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass
die Angaben auf dem Typenschild mit den Werten des
Stromnetzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz
mit einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand
von mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elektri-
schen Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und
ein Überstromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie das
motorisierte Tor soweit erforderlich an eine normgerechte
Erdungsanlage an. Unterbrechen Sie während der Montage-,
Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor
Sie den Deckel für den Zugang zu den elektrischen Geräten
öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle
erforderlichen Informationen zum automatischen, manuellen
und Notbetrieb des motorisierten Tors zu liefern und die Be-
triebsanleitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der
eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen
unterlegen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes
zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische
All manuals and user guides at all-guides.com
- Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage
- Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
Für detailliertere Informationen siehe den "Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Betriebsklasse: 3 (mindestens 30 Zyklen täglich für 10 Jahre
oder 60 Zyklen täglich für 5 Jahre)
Gebrauch: HÄUFIG (für Mehrfamilien-Eingänge oder kleinere
Eigentumsgemeinschaften mit Gebrauch als Einfahrtstor oder
intensivem Fußgängerbetrieb)
- Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
- Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
- Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf: Rei-
HERSTELLERKLÄRUNG
(Richtlinie 98/37/EG, Anhang II, Teil B)
Hersteller:
Adresse:
erklärt hiermit, daß der Drehtorantrieb Serie CROSS3E
- vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit anderen
- konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange unter-
sagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt,
als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese
Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlass
zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella,
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Akte ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens
zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt
mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann die
oben angegebenen Betriebsleistungen mindern.
anderfolgender Zuklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte
beziehen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funkti-
onsfähig ist, ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten
erforderlich sind.
bung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen können
sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funktion-
weise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situation
entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
DITEC S.p.A.
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie 98/37/
EG, zusammengefügt werden soll;
weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 2004/108/EG;
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG;
15-04-1999
Fermo Bressanini
(Vorsitzende)
CROSS3E - IP1780
D