Allgemeine Sicherheitshinweise; Einbauerklärung Für Unvollständige Maschinen - DITEC NRG90TXE Manual Tecnico

Automatizaciones para puertas seccionales industriales
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1. ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE

Allgemeine Empfehlungen und zu treffende Sicherheitsvorkehrungen.
Bei den nachfolgenden Empfehlungen handelt es sich um allgemeine Regeln zur Nutzung der Ditec-
Antriebe der Baureihe NGR in Kombination mit anderen Geräten. Bei Montage und Betrieb müssen diese
Empfehlungen unbedingt beachtet werden.
- Die Montage, die Öffnung des Endschaltergehäuses und der Netzanschluss der Ditec-NGR-Antriebe haben
spannungslos zu erfolgen.
- Der Antrieb Ditec NGR muss mit seinen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen montiert werden. Zudem ist
auf die korrekte Befestigung zu achten.
- Vor der Inbetriebnahme sicherstellen, dass die für den Ditec NGR vorgesehene Spannung mit der Anschluss-
spannung vor Ort übereinstimmt.
- Die NOT HALT-Vorrichtung muss in allen Betriebsarten des Ditec NGR funktionieren. Eine Entriegelung der
NOT HALT-Vorrichtung darf keinesfalls den Betrieb des Ditec NGR bewirken.
- Für die Ersatzteile wird auf die Ersatzteilliste verwiesen.
- Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen ausschließlich Originalersatzteile verwendet werden.
- Der Installateur ist verpflichtet, dem Anwender alle notwendigen Informationen für Automatik-, Hand- und
Notbetrieb des Tür- oder Torantriebs zu liefern und ihm die Betriebsanleitung auszuhändigen.
- Der Installateur muss das Wartungsheft erstellen, in das er alle durchgeführten Wartungs- und Instandset-
zungsarbeiten eintragen muss.
UNBEDINGT EINZUHALTENDE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
- Der Antrieb Ditec NGR muss unter Einhaltung aller geltenden Rechtsvorschriften bezüglich der Netzver-
sorgung sowie aller Unfallverhütungsvorschriften installiert werden.
- An der Stromleitung muss ein vorschriftsmäßiger Leistungsschutzschalter (16 A, allpolig, Kontaktöffnungs-
weite mindestens 3 mm) vorgeschaltet sein, der immer dann auf AUS gestellt werden muss, wenn Eingriffe
am Antrieb oder dessen Steuerung durchgeführt werden.
- Der Anschluss ans Stromnetz und die Inbetriebnahme müssen von Fachkräften durchgeführt werden, die
in der Lage sind, vorschriftsmäßig zu arbeiten. Es muss sichergestellt werden, dass die an der Anlage an-
liegende Netzspannung der Spannung entspricht, für die Ditec NGR ausgelegt wurde, und dass die Leitung
einen angemessenen Querschnitt aufweist und mit einem Erdleiter versehen ist.
Die Missachtung stellt einen fahrlässigen Gebrauch des Produkts dar und enthebt Ditec jeglicher Haftung.
Die einzelnen Teile der Verpackung (Pappe, Kunststoffe usw.) müssen für Recyclingzwecke getrennt entsorgt werden. Vor der
Entsorgung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachten.
Die Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Polystyrol usw.) müssen sachgemäß entsorgt werden und dürfen nicht in Kinderhände
gelangen, da sie eine Gefahrenquelle darstellen können.
2. EINBAUERKLÄRUNG FÜR UNVOLLSTÄNDIGE MASCHINEN
(Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II-B)
Der Hersteller Entrematic Group AB mit eingetragenem Firmensitz in Lodjursgatan 10, SE-261 44 Landskrona, Schweden, erklärt,
dass der Antrieb für Sektionaltore vom Typ Ditec NGR
- für den Einbau in ein Sektionaltor hergestellt wurde, um im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG eine Maschine darzustellen. Der Hersteller des
Sektionaltors muss vor der Inbetriebnahme der Maschine deren Konformität im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG (Anhang II-A) erklären;
- den wesentlichen einschlägigen Sicherheitsbestimmungen gemäß Anhang I Kapitel 1 der Richtlinie 2006/42/EG entspricht;
- der Richtlinie für elektromagnetische Kompatibilität 2014/30/EU entspricht;
- der Richtlinie RED 2014/53/EU entspricht;
- die Sicherheitsfunktionen des Produkts der Kategorie 2 PLc gemäß der Norm EN ISO 13849-1 entsprechen;
- die technischen Unterlagen dem Anhang VII-B der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen;
- die technischen Unterlagen vom technischen Büro von Entrematic Italy (mit Sitz in Largo U. Boccioni, 1 – 21040 Origgio (VA) – ITALY)
verwaltet werden und per E-Mail unter der Adresse ditec@entrematic.com angefordert werden können;
- ein Exemplar der technischen Unterlagen den zuständigen staatlichen Behörden in Folge einer ausreichend begründeten Anfrage
bereitgestellt wird.
Landskrona, 28-01-2020
2.1 MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) unterliegt der Installateur, der eine Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen
Verpflichtungen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
- erstellung der technischen Akte, die die im Anhang V der Maschinenrichtlinie genannten Dokumente enthalten muss;
(die technische Akte ist aufzubewahren und den nationalen Behörden mindestens zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese
Frist beginnt mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
- erstellung der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II-A der Maschinenrichtlinie und Aushändigung an den Kunden;
- anbringung der EG-Kennzeichnung an der motorisierten Tür laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der Maschinenrichtlinie.
Matteo Fino
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