9. Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
Entsorgen Sie das Gerät nicht
über den Hausmüll. Das Gerät
muss sachgerecht als Elektronik-
schrott entsorgt werden. Beachten Sie
Ihre jeweiligen nationalen Bestimmungen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an
unseren Service unter:
service@seca.com
10. Gewährleistung
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zurückzuführen sind, gilt eine
zweijährige Gewährleistungsfrist ab Liefe-
rung. Alle beweglichen Teile, wie z.B. Bat-
terien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind
hiervon ausgenommen. Mängel, die unter
die Gewährleistung fallen, werden für den
Kunden gegen Vorlage der Kaufquittung
kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Ko-
sten für Hin- und Rücktransporte gehen zu
Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät
an einem anderen Ort als dem Sitz des
Kunden befindet. Bei Transportschäden
können Gewährleistungsansprüche nur
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Batterien
Werfen Sie verbrauchte Batterien nicht in
den Hausmüll. Sie sind gesetzlich ver-
pflichtet, Batterien/Akkus bei einer Sam-
melstelle Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteiles
abzugeben, damit sie einer umweltscho-
nenden Entsorgung zugeführt werden
können. Wählen Sie beim Neukauf schad-
stoffarme Batterien ohne Quecksilber
(Hg), Cadmium (Cd) und ohne Blei (Pb).
geltend gemacht werden, wenn für Trans-
porte die komplette Originalverpackung
verwendet und die Ware darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und
befestigt wurde. Bewahren Sie daher alle
Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn
das Gerät durch Personen geöffnet wird,
die hierzu nicht ausdrücklich von seca au-
torisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Ge-
währleistungsfall direkt an den Verkäufer
des jeweiligen Landes zu wenden.