Kapitel 7
7
Prüfhinweise
ACHTUNG
ACHTUNG
16
8 007 716/KA 06/31-03-00 © SICK AG • Sicherheitstechnik • Deutschland • Alle Rechte vorbehalten
Prüfhinweise
7. 1
Prüfungen vor der
Erstinbetriebnahme
Die Prüfung vor der Erstinbetriebnahme dient dazu, die in
den nationalen/internationalen Vorschriften insbesondere
der Maschinen- oder Arbeitsmittelbenutzerrichtlinie gefor-
derten Sicherheitsanforderungen zu bestätigen (EG-Kon-
formitätserklärung).
Prüfung der Wirksamkeit der Schutzeinrichtung an der
Maschine in allen an der Maschine einstellbaren Betriebs-
arten.
Das Bedienpersonal der mit der Schutzeinrichtung gesi-
cherten Maschine muss vor Aufnahme der Arbeit durch
Sachkundige des Maschinenbetreibers eingewiesen wer-
den. Die Unterweisung obliegt der Verantwortung des
Maschinenbetreibers.
Hinweisschild anbringen!
Die für den Betrieb wichtigen Sicherheitshinweise sind in Form
von klebbaren Hinweisschildern dem Gerät beigelegt (Abb. 3,
Anhang). Das Schild mit der jeweils korrekten Landessprache
ist an der Maschine am dafür vorgesehenen Ort, vor der
Inbetriebnahme anzubringen. Die Anweisungen sind in jedem
Fall zu befolgen.
Betriebsanleitung
Sicherheits-Lichtvorhang FGS