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8 | ACS 810 | Sicherheitshinweise
3.
Sicherheitshinweise
!
Die gesamten Sicherheitshinweise müssen vor der
Nutzung von ACS 810 gründlich gelesen und befolgt
werden.
¶
Schutzbrille tragen.
¶
Schutzhandschuhe tragen.
3.1
Umgang mit Kältemittel R134a
Vermeiden Sie jeglichen Hautkontakt mit
dem Kältemittel. Der niedrige Siedepunkt
des Kältemittels (ca. -30 °C) kann zu Erfrie-
rungen führen. Falls es dennoch zum Haut-
kontakt kommt, entfernen Sie sofort feuchte
Kleidung und spülen Sie die betroffene Haut-
stelle mit reichlich Wasser ab.
R
R134a ist farblos, hat einen schwachen Eigengeruch
und ist schwerer als Luft. Es verdrängt Sauerstoff
und kann in Reparaturgruben fließen. Falls Kältemit-
tel entweicht (Betriebsstörung) für ausreichende
Belüftung und Absaugung sorgen (besonders in
Gruben). Werkstatt verlassen.
Kältemittel und Öldämpfe nicht einatmen. Die
Dämpfe können die Augen und Atemwege der
Nase reizen. Falls flüssiges Kältemittel in die
Augen gelangt, spülen Sie die Augen 15 Mi-
nuten lang gründlich mit Wasser aus. Suchen
Sie dann ärztliche Hilfe auf, selbst wenn die
Augen nicht schmerzen sollten.
R
Bevor das ACS 810 mit der Klimaanlage eines Fahr-
zeugs oder einer externen Kältemittelflasche verbun-
den wird, achten Sie darauf, dass die Schnellkupp-
lungen nicht undicht sind.
R
Verwenden Sie ausschließlich externe Kältemittelfla-
schen, die mit Sicherheitsventilen ausgestattet sind
und gemäß geltender Standards zertifiziert wurden.
R
Vor dem Ausschalten des ACS 810 achten Sie
darauf, dass alle Befüll- und Entleerungsvorgänge
abgeschlossen sind. Dadurch wird verhindert, dass
Kältemittel in die Umwelt gelangt.
Verwenden Sie keine Kompressionsluft mit
R134a. Einige Luftgemische mit R134a sind
hoch entzündlich. Diese Gemische sind po-
tenziell gefährlich und können Feuer oder
Explosionen verursachen, die zu Sachschä-
den und Personenschäden führen.
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S P00 D00 006
2019-02-26
R
Kältemittel, das aus der Klimaanlage eines Fahrzeugs
abgesaugt wurde, kann mit Feuchtigkeit, Schmier-
mittel, Dreck und Spuren von anderen Gasen konta-
miniert sein.
R
R134a darf nicht in Umgebungen verwendet werden,
in denen Explosionsgefahr besteht. Feuer, offenes
Licht und Rauchen sind verboten. Schweißen oder
Löten sind nicht erlaubt.
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Hohe Temperatur und UV-Strahlung kann das R134a
chemisch trennen. Die entstehenden Produkte verur-
sachen Reizhusten und Übelkeit.
R
R134a darf nicht mit anderen Kältemitteln vermischt
werden. Das Vermischen von Kältemitteln kann Schä-
den an der Fahrzeug-Klimaanlage verursachen.
3.2
Arbeiten am Fahrzeug
Bei unsachgemäßer Handhabung von Hoch-
volt-Komponenten oder Hochvolt-Leitungen
besteht Lebensgefahr durch hohe Spannun-
gen und den dabei auftretenden möglichen
Stromflussdurch den menschlichen Körper.
R
Spannungsfreiheit darf nur von einer Elektrofach-
kraft (EFK), Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkei-
ten - Hybrid (EFffT) oder einem Hochvolt-Techniker
(HVT) hergestellt werden.
R
Sämtliche Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Kom-
ponenten dürfen nur im spannungsfreien und gesi-
cherten Zustand sowie von Personen durchgeführt
werden, die mindestens die Qualifikation "Elektrisch-
unterwiesene Person (EUP)" besitzen.
R
Auch nach Deaktivierung des Hochvolt-Bordnetzes
kann noch Spannung an der Hochvolt-Batterie vor-
handen sein.
R
Die Betriebsbereitschaft kann nicht an den Betriebs-
geräuschen erkannt werden, da die Elektromaschine
im Stillstand geräuschlos ist.
R
In den Fahrstufen "P" und "N" kann der Verbren-
nungsmotor oder der Elektromotor in Abhängigkeit
des Ladezustandes der Hochvolt-Batterie selbststän-
dig starten.
R
Hochvolt-Batterie weder öffnen noch beschädigen.
R
Bei Unfallfahrzeugen dürfen vor Abschaltung des
Hochvolt-Bordnetzes unter keinen Umständen Hoch-
volt- Komponenten oder offene Hochvolt-Leitungen
berührt werden
Robert Bosch GmbH