WARNUNG: Sie erkennen an, dass Sie für alle Verluste, Verletzungen oder Schäden
durch Nichteinhaltung der oben aufgeführten Anweisungen selbst haftbar sind sind
und in diesem Falle die Garantie verfällt.
VI.
Transport
Die Akkus und Lithium-Ionen-Batterien unterliegen den Vorschriften für den Transport von Gefahrgut. Für den Straßentransport sind keine
zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Bei Versand durch einen Dritten (z.B. per Lufttransport oder über ein Transportunternehmen) sind besondere
Maßnahmen hinsichtlich Verpackung und Kennzeichnung zu treffen. Lassen Sie sich bei der Vorbereitung des Versands von einem Fachmann für
Gefahrguttransporte beraten. Versenden Sie nur Akkus mit unbeschädigten Gehäusen. Decken Sie ungeschützte Kontakte ab und verpacken Sie den
Akku so, dass er nicht in der Verpackung verrutschen kann. Bitte beachten Sie auch die gegebenenfalls. zusätzlich geltenden Vorschriften.
VII.
Entsorgung der Abfälle
Die Ladegeräte sowie deren Zubehör und Verpackung müssen in geeigneter Weise recycelt werden.
Entsorgen Sie Ladegeräte keinesfalls im Haushaltsabfall!
Gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und deren Umsetzung in nationales Recht müssen Ladegeräte am Ende
ihrer Lebensdauer zur umweltgerechten Entsorgung einer Sammel- und Recyclingstelle zugeführt werden.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie der Europäischen Richtlinie 2006/66/EG müssen
verbrauchte oder defekte Akkus und Batterien getrennt entsorgt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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