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GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER Maschinen gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine
Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht
eine Gewährleistung von 1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers.
Treten innerhalb dieser Frist Mängel auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten
Ausschlussdetails beruhen, so wird die Fa. Zipper nach eigenem Ermessen das Gerät
reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der
Käufer seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am
Gerät der Fa. Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler
von Zipper abgeholt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper
werden nicht akzeptiert und angenommen.
3.) Bestimmungen:
a) Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine
Kopie der Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist.
Es erlischt der Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen
Zubehörteilen zur Abholung gemeldet wird.
b) Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder
Servicearbeiten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den
Endanwender oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch
akzeptiert. Z.B.: Verwendung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern,
Treibstoff über Winter im Benzintank des Gerätes.
c) Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer,
Walzen, Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtungen,
Laufräder, Sageblätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,-
Luft-u. Benzinfilter, Ketten, Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d) Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße
Verwendung, Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes
entsprechend; Nichtbeachtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt;
Reparaturen oder technische Änderungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden
selbst. Durch Verwendung von nicht originalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e) Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten
Gewährleistungsansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden
oder Händler in Rechnung gestellt.
f) Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder
Händlerrechnung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g) Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das
Gerät direkt bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar
bei mehrfacher Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes.
Schadensersatzansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder
Verdienstausfälle wegen eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht
anerkannt. Die Fa. Zipper besteht auf das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
ZIPPER MASCHINEN GmbH
www.Zipper-Maschinen.at
ZI-BHS605
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