Weiterhin müssen die Sicherheitskarabinerhaken auf eine korrekte Verriegelung überprüft
werden. Das gesamte Verbindungsmittel darf nicht eingerissen, angescheuert oder fehlerhaft
sein. Auch bei einer Beschädigung der Schutzhülle des Aufreiss-Falldämpfers ist dieses
Teilsystem zu ersetzen.
Der Anwender muss darauf achten, dass grundsätzlich immer ein Verbindungsmittelstrang
mit dem Sicherheitskarabinerhaken am Objekt eingehängt ist. Bei dem Besteigen von
Gittermasten wird der zuerst eingehängte Verbindungsmittelstrang überstiegen. Nach
diesem Übersteigen des ersten Verbindungsmittelstranges wird der zweite
Verbindungsmittelstrang oberhalb des Anwenders angeschlagen. Danach wird der unter
dem Anwender befindliche Verbindungsmittelstrang vom Objekt gelöst und beim
Weitersteigen mitgenommen. Nach dem Übersteigen des zweiten Verbindungsmittelstranges
wird der erste wieder am Objekt angeschlagen und der Anwender löst den zweiten
Verbindungsmittelstrang. Mit dieser Technik kann der Gittermast immer gesichert bestiegen
werden. Der Abstieg von einem Gittermast erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Achtung:
Die Verbindungsmittelstränge niemals gestreckt (ein Strang am
Anschlagpunkt, den anderen am Auffanggurt, Aufreiss-Falldämpfer nicht in der
Auffangöse des Auffanggurtes eingehängt) befestigen. Damit wird die Funktion
des Bandfalldämpfers außer Kraft gesetzt und es besteht Lebensgefahr durch
Versagen der Ausrüstung bei einer großen Fallstrecke.
Freiraum unterhalb des Benutzers
Der benötigte Freiraum unterhalb des Benutzers ergibt sich wie folgt:
BFD
Maximale Länge
Typ
des Verbindungs-
mittels
FlexBelt Twin
Twin SK 12
Twin
3.2. Benutzungshinweise bei horizontaler Anwendung:
Dieses BFD-Twin-Verbindungsmittel mit integriertem Aufreiss-Falldämpfer wurde auch für
den horizontalen Einsatz und einen daraus simulierten Sturz über eine Kante erfolgreich
geprüft. Dabei wurde eine Stahlkante mit Radius r = 0,5 mm ohne Grat verwendet. Aufgrund
dieser Prüfung ist die Ausrüstung geeignet, über ähnliche Kanten, wie sie beispielsweise an
gewalzten Stahlprofilen, an Holzbalken oder an einer verkleideten, abgerundeten Attika
vorhanden sind, benutzt zu werden.
Ungeachtet dieser Prüfung muss bei horizontalen oder schrägen Einsatz, wo ein Risiko
eines Sturzes über eine Kante besteht, folgendes zwingend berücksichtigt werden:
1. Zeigt die vor Arbeitsbeginn durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, dass es sich bei
der Absturzkante um eine besonders „schneidende" und/oder „nicht gratfreie" Kante
(z.B. unverkleidete Attika, Trapezblech oder scharfe Betonkante) handelt, so
•
sind vor Arbeitsbeginn entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass ein
Sturz über die Kante ausgeschlossen ist oder
ist vor Arbeitsbeginn ein Kantenschutz zu montieren oder
•
ist Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.
2. Das Verbindungsmittel wurde über eine Kante mit einem Winkel von 90° geprüft. Der
Benutzer sollte sich über die erhöhten Gefährdungen im Klaren sein, die bestehen,
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wenn es möglich ist, über eine Kante mit einem Winkel von weniger als 90° zu
stürzen (gemessen zwischen den beiden Schenkeln des Verbindungsmittels z. B.
Freiraum unterhalb des Benutzer bei einem
in Höhe der
Rückenauffangöse
2 m
2 m
2 m
Anschlagpunkt
auf Höhe der Standfläche
(Füsse)
4,75 m
4,75 m
4,75 m
6,75 m
6,75 m
6,75 m