CASTELLINI C7 Instrucciones De Operación página 48

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4) BEANSTANDUNGEN: Im Fall von Beanstandungen seitens des Abnehmers hinsichtlich des Geltungsbe-
reichs der Garantie oder hinsichtlich Qualität oder Zustand des ausgelieferten Geräts, ist der Abnehmer
unter keinen Umständen zu einer Einstellung und/oder Verzögerung der Zahlungen berechtigt
5) STREITFRAGEN: Bei Streitigkeiten hinsichtlich der Anwendung und Auslegung der vorliegenden Garan-
tiebescheinigung ist der Gerichthof Bologna (Italien) zuständig, d.h. unabhängig von dem Ort, an dem
der Kaufvertrag des Geräts abgeschlossen wurde.
6) AUSNAHMEN: Besondere Ausnahmen, die für die vorliegenden Garantiebestimmungen eingeräumt
werden, sind mit keinerlei Anerkennung von Rechten gegenüber dem Abnehmer verbunden und werden
jeweils auf den einzelnen Sonderfall bezogen eingeräumt
7) SONSTIGES: Für alle nicht ausdrücklich in der vorliegenden Garantiebscheinigung berücksichtigen Fälle
gelten in diesem Zusammenhang die Bestimmungen, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch und durch
die gesetzlichen Vorschriften der Italienischen Republik vorgegeben werden.
GARANTIEVERFALL
Die Garantie verfällt in folgenden Fällen:
a) Das Gerät weist Schäden auf, die sich auf Sturz, Flammenaussetzung, Auslaufen von Flüssigkeiten,
Blitzschläge, Naturkatastrophen, witterungsbedingte Ursachen oder in jedem Fall auf Ursachen, die
keinen Herstellungsfehlern zugeschrieben werden können, zurückführen lassen
b) Die Aufstellung entspricht nicht den Anweisungen der Firma CEFLA s.c. oder wurde von nicht dazu be-
fugtem Personal vorgenommen.
c) Das Gerät wird vom Abnehmer oder von nicht dazu befugten, dritten Personen repariert, modifiziert oder
in jedem Fall manipuliert.
d) Zum Zeitpunkt der Anforderung eines unter Garantie stehenden Eingriffs erweist sich die Seriennummer
des Produktes als entfernt, gelöscht, gefälscht, usw.
e) Die Zahlungseinstellung und/oder –verzögerung seitens des Abnehmers jeder beliebig zu leistenden
Summe für den Erwerb und/oder die Wartung des Geräts aus jedem beliebigen Grund.
f) Die planmäßig programmierte Wartung oder jede andere, in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung
vorgesehene Vorschrift wird nicht eingehalten.
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DE
C7 / C8 / C9
- GEBRAUCHSANWEISUNGEN

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