D
WICHTIG
DIESE BETRIEBSANLEITUNG IST FÜR ERFAHRENES BEDIENUNGSPERSONAL
GESCHRIEBEN. SIE IST VOR DEM GEBRAUCH DES GERÄTES VOLLSTÄNDIG ZU
LESEN. VERFÜGEN SIE NICHT ÜBER AUSREICHENDE KENNTNISSE UND
ERFAHRUNG HINSICHTLICH DER FUNKTIONSWEISE UND DES SICHEREN EIN-
SATZES DER MASCHINE, SO WENDEN SIE SICH BITTE AN UNSEREN FACHBE-
RATER. DIESES GERÄT DARF NUR VON FACHPERSONAL AUFGESTELLT, IN
BETRIEB GENOMMEN UND GEWARTET WERDEN, DAS DAZU AUSGEBILDET IST
UND DIESE BETRIEBSANLEITUNG VOLLSTÄNDIG GELESEN UND VERSTANDEN
HAT. SOLLTEN SIE NOCH FRAGEN ZUR AUFSTELLUNG, ZUM ANSCHLUSS
ODER GEBRAUCH DIESES GERÄTES HABEN, SO SETZEN SIE SICH BITTE MIT
DEM HERSTELLER (KUNDENDIENSTABTEILUNG) IN VERBINDUNG.
1.0 SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Die Benutzung von Schweißgeräten und der Schweißvorgang selbst können die
Gesundheit des Benutzers selbst sowie anderer Personen gefährden. Jeder
Maschinenbediener muss daher unbedingt die unten genannten Sicherheits-
vorschriften lesen, sich einprägen und beachten. Der überlegte und sachkun-
dige Gebrauch einer Maschine unter strenger Einhaltung aller Vorschriften ist
die beste Absicherung gegen jede Art von Unfällen. Beim Anschluss des Gerä-
tes, bei seiner Benutzung und bei seinem Transport sind die nachstehenden
Vorschriften einzuhalten.
1.1
ANSCHLUSS DES GERÄTES
Folgende Vorschriften unbedingt befolgen :
1.
Anschluss und Wartung des Gerätes müssen gemäß der beim Anwender
geltenden Unfallverhütungsvorschriften ausgeführt werden.
2.
Den Zustand des Netzkabels und der Zuleitung der Steckdose
auf Beschädigung überprüfen, ggf. ersetzen. Eine regelmäßige Wartung der
elektrischen Anlage sicherstellen. Kabel mit ausreichendem Querschnitt
verwenden.
3.
Das Massekabel so nah wie möglich am Arbeitsbereich anklemmen.
4.
Ein Einsatz des Gerätes in der Nähe von Wasser ist unbedingt zu vermeiden.
Die Umgebung des Arbeitsbereichs einschl. aller darin befindlichen Gegen-
stände sowie das Gerät selbst müssen trocken sein.
5.
Stromführende Metallteile dürfen auf keinen Fall berührt werden.
6.
Tragen Sie bei der Arbeit in feuchten Räumen oder auf Metallflächen isolie-
rende Handschuhe und Sicherheitsschuhe (mit Gummisohle).
1.2
PERSONENSCHUTZ
Durch geeignete Mittel und Vorsichtsmaßnahmen ist der persönliche Schutz
und der Schutz Dritter vor den beim Schweißvorgang entstehenden Strahlen,
vor Lärm, Hitze und gasförmigen Schadstoffen zu gewährleisten. Setzen Sie
sich nie ohne Schutzmaske und -kleidung der Wirkung von Lichtbogen und glü-
hendem Metall aus. Schweißarbeiten, die ohne Einhaltung der hier ange-
führten Vorschriften ausgeführt werden, können zu schweren gesundheitlichen
Schäden führen.
1.
Tragen Sie Schutzkleidung.
2.
Zum Augenschutz Schweißmasken mit Filter in ausreichender
Schutzstufe (mindestens NR10) tragen. Im Raum befindliche Personen dar-
auf hinweisen, nicht in den Lichtbogen oder auf das glühende Metall zu
schauen und sich nicht der Strahlung auszusetzen.
3.
Im Arbeitsbereich einen Kapselgehörschutz tragen, denn der
Schweißvorgang kann eine Lärmbelastung darstellen.
4.
Gefahrenquelle dar.
SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Gasflaschen stehen unter Druck und stellen eine
1.3
BRAND- UND EXPLOSIONSVERHÜTUNG
Glühende Schlackespritzer und Funken können
eine Brandursache darstellen. Brände und Explosionen werden verhütet,
indem man sich an folgende Vorschriften hält:
1.
Brennbare Gegenstände entfernen oder ggf. mit feuerfestem Material
bedecken. Zu diesen Materialien zählen: Holz, Sägemehl, Kleidungsstücke,
Lacke und Lösungsmittel, Benzin, Heizöl, Erdgas, Azetylen, Propan und ver-
gleichbare brennbare Stoffe.
2.
Zur Brandverhütung geeignete Löschmittel wie z.B. Feuerlöscher, Wasser,
Sand in der Nähe bereithalten.
3.
Nicht an geschlossenen Behältern oder Rohrleitungen schweißen oder
schneiden.
4.
An Behältern oder Rohrleitungen, die Stoffe oder Reste davon enthalten,
welche unter Hitze- oder Feuchtigkeitseinwirkung explosionsgefährdet sind,
darf nicht geschweißt oder geschnitten werden. Dies gilt auch für offene
Behälter/Rohrleitungen.
1.4
VERGIFTUNGSGEFAHR
Das Einatmen der beim Schweißvorgang entstehenden Rauch-
gase über einen längeren Zeitraum kann die Gesundheit schädigen. Folgende
Vorschriften sind daher strikt einzuhalten:
1.
Im Arbeitsbereich für eine ausreichende natürliche oder Zwangslüftung sor-
gen.
2.
Eine Zwangslüftung muss dann vorgesehen werden, wenn an folgenden
Materialien gearbeitet wird: Blei, Beryl, Cadmium, Zink, verzinkte oder lak-
kierte Werkstoffe. Außerdem eine Schutzmaske tragen.
3.
Überall, wo die Belüftung unzureichend ist, muss mit Atemmaske mit
Frischluftzufuhr gearbeitet werden.
4.
Vorsicht bei Gasleckagen. Schutzgase wie Argon sind schwerer als Luft und
ersetzen diese, wenn sie in engen Räumen freigelassen werden.
5.
Als Grundregel gilt, dass der Schweißer bei Schweißarbeiten in engen Räu-
men ( in Kesseln, Gräben, etc.) von einer außen befindlichen Person gesi-
chert werden, und alle Vorschriften zur Unfallverhütung befolgt werden
müssen.
6.
Zeichen für eine mangelhafte Belüftung und gleichzeitig Vergiftungssym-
ptome sind die Reizung von Augen, Nase und Rachen. In diesem Fall die
Arbeit abbrechen und den Arbeitsplatz besser belüften. Sollte das Unwohl-
sein andauern, die Schweißarbeit abbrechen.
1.5
AUFSTELLEN DES GENERATORS
Bei der Aufstellung des Gerätes sind folgende Vorschriften zu berücksichtigen:
1.
Die Bedienungselemente und die Anschlüsse der Ausrüstung müssen für
die Bedienungsperson leicht zugänglich sein.
2.
Das Gerät nicht in sehr engen Räumen aufstellen: die einwandfreie Lüftung
des Generators ist sehr wichtig. Sehr staubige oder schmutzige Orte, an
denen Staub oder sonstige Fremdkörper von der Anlage angesaugt werden
könnten, sind unbedingt zu vermeiden.
3.
Die Maschine (einschließlich Kabel) darf weder den Durchgang noch die
Arbeit anderer Personen behindern.
4.
Das Gerät muss einen sicheren Stand haben.
1.6
TRANSPORT DES GENERATORS
Das Gerät ist für Anheben und Transport ausgelegt. Der Transport der Ausrü-
stung ist einfach, muss aber unter Beachtung folgender Vorschriften erfolgen:
1.
Den Generator und dessen Zubehör vor dem Anheben bzw. Transport vom
Stromnetz trennen.
2.
Die Ausrüstung darf nicht an den Schweiß- oder Netzkabeln angehoben,
geschleppt oder gezogen werden.
2.0 RATSCHLÄGE ZUR REDUZIERUNG DER ELEKTROMAGNETI-
SCHEN EMISSIONEN
(D) 2
D