Einbau des Filters ist zulässig:
• in Heizölverbraucheranlagen im Einstrangsystem mit Rücklaufzuführung mit Typ 500ERAZ
und im Zweistrangsystem (Saugbetrieb) mit den Typen 500ZAZ,
• in Heizölverbraucheranlagen im Einstrangsystem, in Anlagen der Zentralen Ölversorgung
(ZÖV) und als Vorfilter in Leitungssystemen mit Typ 500EZ, eventuell muss dem Filter eine
zusätzliche Absperrarmatur vorgebaut werden,
• oberhalb und unterhalb des Öltankscheitels,
• in Rohrleitungen mit einem Arbeitsdruck PO durch installierte Förderaggregat ist die
Auswahl des Filters gemäß angegebenem maximal zulässigem Druck PS je nach
Filtertasse vorzunehmen.
Durch thermische Ausdehnung in abgesperrten Rohrleitungen – z. B. durch
eingebaute Rückflussverhinderer – können höhere Drücke als der maximal zulässige
Druck PS auftreten, wir empfehlen den Einbau einer Sicherheitseinrichtung gegen
Drucküberschreitung in Saugleitungen z. B. Druckausgleichsventil Typ DAV7
Bestell-Nr.15 550 00 bzw. Druckausgleichsventil Typ DAV7P in Druckleitungen
Bestell-Nr.15 550 15.
Nur für Deutschland: sind bei bereits in Betrieb befindlichen
Heizölverbraucheranlagen Rücklaufleitungen vorhanden, ist eine der in der
TRwS 791 Abschnitt 5.1 Punkt (9) aufgeführten Maßnahmen erforderlich.
In Rohrleitungen mit Überdruck, Einbauort des Filters unterhalb des Öltankscheitels
oder bei Temperaturen > +60 °C sowie bei möglicher statischer Aufladung wird die
Verwendung der Metall-Filtertasse oder des Wechselfilters empfohlen!
Eine statische Aufladung ist bei hohen Fließgeschwindigkeiten möglich.
Druckleitung
Im Gültigkeitsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (TRbF 50)
müssen die Filter über dem Tankscheitel und zusätzlich oberhalb eines
Auffangraumes oder oberhalb einer Ölauffangwanne mit Schutzeinrichtung, die bei
Ölaustritt das Förderaggregat abschaltet, angeordnet werden. Wegen der Kontrollen
sind die Filter in gut zugänglichen Bereichen der Ölleitung anzubringen.
MONTAGE
Vor der Montage ist das Produkt auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen.
Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Heizölverbraucher-
anlagen dürfen nur von solchen Betrieben vorgenommen werden, die für diese Tätigkeiten
Fachbetriebe im Sinne von § 62 der AwSV sind.
Montage der Anschlüsse
Artikel-Nr. 13 852 50 e
Einstrangfilter und Zweistrangfilter mit Kunststoff-Filtertasse
Innengewinde G 3/8
EN ISO 228-1, als Einschraubloch G 3/8 UA-O
nach EN 12514-4 oder G 1/2
O-Ring Abmessung 14 x 2 mm, im Lieferumfang
bei IG G 3/8
Einschraubverschraubungen der Form B nach
EN ISO 1179-4 oder EN 12514-4 Anhang C
(adäquat mit Form A nach DIN 3852-2)
Empfohlenes Anzugsdrehmoment bei Werkstoff
Stahl der Einschraubverschraubung:
maximal 15 Nm
oder G 1/2
nach
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