-Die regelmäßigen Prüfungen sind für die Betriebssicherheit und die Sicherheit des Benutzers sehr wichtig. -
Während der Prüfung ist zu prüfen, ob alle Kennzeichnungen lesbar sind. Alle Angaben zum Gerät (Bezeichnung,
Seriennummer, Kaufdatum, Erstinbetriebnahme, Name des Benutzers, Angaben zu Reparaturen und Prüfungen
und Außerbetriebnahme) sind in die Benutzerkarte
unbedingt einzutragen. Für die Eintragungen in die Benutzerkarte ist das Unternehmen verantwortlich, bei dem
das Gerät eingesetzt wird. Die Benutzerkarte ist vor der Erstinbetriebnahme des Gerätes auszufüllen. Alle Anga-
ben zur persönlichen Schutzausrüstung (Bezeichnung, Seriennummer, Kaufdatum, Erstinbetriebnahme, Name des
Benutzers, Angaben zu Reparaturen und Überprüfungen) sind in die Benutzerkarte einzutragen. Die Benutzerkarte
ist von einem Beauftragten für die persönliche Schutzausrüstung auszufüllen. Die persönliche Schutzausrüstung
darf nicht benutzt werden, ohne dass die Benutzerkarte ausgefüllt wird. Bei einigen Arten komplexer Geräte, z
Bei einigen Arten von Höhensicherungsgeräten kann die jährliche Überprüfung nur vom Hersteller oder seinem
Bevollmächtigten durchgeführt werden. Regelmäßige Inspektionen sind für die Wartung der Geräte und die Si-
cherheit des Benutzers unerlässlich. Dies hängt von der kontinuierlichen Effizienz und Lebensdauer der Geräte ab.
Während der regelmäßigen Inspektion muss die Lesbarkeit der Gerätekennzeichnung überprüft werden. Sollte das
Produkt außerhalb seines Herkunftslandes verkauft werden, soll es über die Bedienungs- und Pflegeanweisung
(einschließlich Angaben zu regelmäßigen Prüfungen und Reparaturen) in der Sprache des Landes verfügen, in
dem das Produkt benutzt werden soll.
- Sollten irgendwelche Zweifel in Bezug auf Zustand und Funktionsweise vorliegen, ist das Gerät sofort außer
Betrieb zu setzen. Das Gerät kann erst nach der durchgeführten Prüfung nach schriftlicher Zustimmung des
Herstellers wieder in Betrieb genommen werden.
- Das Gerät muss unbedingt außer Betrieb gesetzt und vernichtet werden, wenn es beim Absturz verwendet wurde.
- Nur der Auffanggurt (EN 361) ist das einzige zulässige Positionierungsgerät, das gegen Absturz schützt. - Das
Höhensicherungsgerät darf nur an den Anschlagpunkten (Klammern, Schlaufen) des Auffanggurtes mit Großbuc-
hstaben „A" befestigt werden. Die Kennzeichnung „A/2" oder der Halbbuchstabe „A" bedeutet, dass zwei gleich
gekennzeichnete Anschlagpunkte gleichzeitig
verbunden werden müssen. Die Absturzsicherung darf an den einzelnen Elementen (Klammer, Schlaufe) mit Ken-
nzeichnung „A/2" nicht befestigt werden.
- Der Anschlagpunkt soll stabil sein und seine Lage soll gegen Absturz schützen sowie den Weg des freien Falls
minimieren. Der Anschlagpunkt soll sich oberhalb des Arbeitsbereiches befinden. Die Bauweise des Anschla-
gpunktes muss die feste Verbindung gewährleisten und darf nicht zu einer zufälligen Abtrennung führen. Die
minimale statische Festigkeit des Anschlagpunktes beträgt 12 kN. Es sind die zertifizierten und gekennzeichneten
Anschlagpunkte gemäß EN 795 zu benutzen.
- Es ist die ausreichende freie Fläche unterhalb des Arbeitsbereiches unbedingt sicherzustellen. Somit kann die
Kollision mit den fallenden Gegenständen vermieden werden. Die freie Fläche ist der Bedienungsanleitung zu
entnehmen. - Während der Benutzung des Gerätes ist auf folgendes zu prüfen:
- Knüpfen und Verschieben des Seiles an scharfen Rändern
- Schäden wie Schnitte, Risse, Korrosion
- Wirkung negativer Witterungseinflüsse
- Pendelabstürze
- Wirkung von Tief- und Hochtemperaturen
- Wirkung der Chemikalien
- Leitfähigkeit
- Die individuelle Schutzausrüstung ist in den Verpackungen zu transportieren, die gegen Beschädigung oder
Feuchtigkeit schützen sollen (z.B. Taschen aus imprägniertem Stoff, Stahl- und Kunststoffkoffer oder Kisten). -Die
individuelle Schutzausrüstung ist zu reinigen und desinfizieren so, dass keine Schäden am Stoff entstehen. Für
die Faserstoffe (Bänder, Seile) sind die Reinigungsmittel für zarte Textilien zu verwenden. Es kann im Handbetrieb
oder mit einer Waschmaschine gewaschen. Danach ist das Gerät genau zu spülen. Die Kunststoffteile sind nur mit
Wasser zu säubern. Die nassen Teile sind trocken zu lassen und weit von Zündquellen zu halten. Die Metallteile
(Federn, Scharniere, Sperrklinken etc.) dürfen periodisch geölt werden.
- Die individuelle Schutzausrüstung ist in loser Verpackung in gut gelüfteten und trockenen Räumen zu lagern,
gegen Licht, UV-Strahlung, Staub, scharfe Gegenstände, Tief- und Hochtemperaturen und ätzende Chemikalien zu
schützen.iowaniem UV, zapyleniem, ostrymi przedmiotami, skrajnymi temperaturami oraz żrącymi substancjami.
WIEDERKEHRENDE INSPEKTIONEN: Nach jeweils 12-monatiger Nutzung muss das Auffanggerät
zur Durchführung einer detaillierten Herstellerinspektion außer Betrieb genommen werden. Die In-
spektion darf nur vom Hersteller des Auffanggerätes oder seinem zertifizierten Vertreter durchgeführt
werden. Während dieser Inspektion wird die zulässige Frist des Einsatzes des Auffanggerätes bis
zur nächsten Herstellerinspektion festgelegt. Das Ergebnis der Inspektion ist in der Gerätekarte zu
vermerken.
NOTIFIZIERTE STELLE: Notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung gemäß der PSA-Verordnung
2016/425: APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS 60193-F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRAN-
KREICH - Notifizierte Stelle für die Produktionskontrolle: APAVE SUD EUROPE SAS (Nr. 0082)-CS
60193-F13322 MARSEILLE CEDEX 16 – FRANKREICH
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Konformitätserklärung abrufbar unter www.kapriol.com