1.0
PRODUKTANWENDUNG
1.1
ZWECK: Das R550 Rettungs- und Fluchtgerät ist für das Abseilen von einer oder zwei Personen gleichzeitig in Rettungssituationen
aus einer höheren Lage auf eine niedrigere Höhe vorgesehen. Weitere Personen können mit dem Gerät nacheinander absteigen.
Die Abstiegsgeschwindigkeit wird während des Abstiegs automatisch beschränkt. Modelle mit einem Handrad ermöglichen das
Heben von Personen auf kurzen Strecken, um die Rettung zu erleichtern (1 m).
;
Nur zur Rettung: Dieses Gerät ist nur für den Einsatz in Rettungssituationen vorgesehen. Schließen Sie keine
Hebeausrüstung an das R550 Rettungs- und Fluchtgerät an und verwenden Sie das Gerät nur für den Rettungseinsatz.
1.2
NORMEN: Ihr R550 Rettungs- und Fluchtgerät entspricht den nationalen oder regionalen Normen, die auf der Vorderseite dieses
Handbuchs angegeben sind. Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird, muss der
Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
1.3
AUFSICHT: Die Verwendung dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden.
1.4
SCHULUNG: Die Ausrüstung muss von Personen, die in der richtigen Anwendung geschult sind, installiert und verwendet werden.
Dieses Handbuch ist im Rahmen eines Trainingsprogramms für Mitarbeiter zu verwenden, wie es von CE und/oder regionalen
Vorschriften gefordert wird. Es unterliegt der Verantwortung der Benutzer und Installateure dieser Ausrüstung, sicherzustellen,
dass sie mit diesen Anweisungen vertraut sind und bezüglich korrekter Pflege und Einsatzweise geschult wurden. Zudem
müssen sie die Betriebsmerkmale, Anwendungseinschränkungen und die Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Gebrauchs dieser
Ausrüstung kennen.
1.5
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über einen
Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Benutzern, zuständigen Fachkräften
und Rettungskräften übermitteln.
Training ist erforderlich, damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist. Die Teammitglieder sind mit den
nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Rettungskräften sollte diese Bedienungsanleitung zur
Verfügung gestellt werden.
1.6
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Das R550 Rettungs- und Fluchtgerät muss vom Benutzer vor jeder Verwendung und zusätzlich
von einer anderen sachkundigen Person als dem Benutzer in Abständen von höchstens einem Jahr überprüft werden.
Inspektionsaktivitäten werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 2) beschrieben. Tragen Sie die Ergebnisse jeder
Überprüfung durch eine sachverständige Person in das „Inspektions- und Wartungsprotokoll" ein.
1.7
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn das R550 Rettungs- und Fluchtgerät den Kräften ausgesetzt ist, die ein Herunterfallen
verhindern, Es muss sofort außer Betrieb genommen, mit der eindeutigen Kennzeichnung „NICHT VERWENDEN" versehen und
dann entweder zerstört oder zum Austausch oder zur Reparatur an 3M weitergeleitet werden.
2.0
SYSTEMANFORDERUNGEN
2.1
VERANKERUNG: Die Struktur, auf der das R550 Rettungs- und Fluchtgerät platziert oder montiert wird, muss den in Tabelle 1
definierten Verankerungsspezifikationen entsprechen.
2.2
ABSTIEGSSTRECKE UND LANDEBEREICHSABSTÄNDE: Die geplante Abstiegsstrecke muss stets frei von Gegenständen
sein. Der Landebereich muss frei von Gegenständen sein, damit eine sichere Landung des Benutzers möglich ist. Wenn die
Abstiegsstrecke und der Landebereich nicht frei von Gegenständen sind, kann dies zu schweren Verletzungen führen. Halten Sie
einen Mindestabstand von 31 cm von allen vertikalen Oberflächen ein, um einen sicheren Abstieg zu gewähren.
2.3
GEFAHREN: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu diesen Gefahren zählen beispielsweise:
Hitze, Chemikalien, korrosive Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen, scharfe
Kanten oder überhängiges Material, das herunterfallen und den Anwender oder das Gerät treffen kann. Wenden Sie sich zur
weiteren Klärung an den technischen Kundendienst von 3M.
2.4
SCHARFE KANTEN: Vermeiden Sie die Verwendung dieser Ausrüstung, wenn Systemkomponenten mit ungeschützten scharfen
Kanten und abrasiven Oberflächen in Berührung kommen oder gegen diese scheuern. Beim Abstieg über scharfe Kanten oder
abrasive Oberflächen muss ein Kantenschutz (Abbildung 5) oder eine Schutzpolsterung verwendet werden.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER EINZELNEN KOMPONENTEN: 3M-Equipment ist nur zur Verwendung mit von 3M zugelassenen
Komponenten und Teilsystemen ausgelegt. Ein Austausch gegen nicht zugelassene Komponenten oder Teilsysteme kann die
Kompatibilität des Equipments und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des gesamten Systems gefährden.
2.6
KOMPATIBILITÄT DES ANSCHLUSSES: Verbindungselemente sind mit anderen Verbindungselementen kompatibel, wenn sie in
Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre Verschlussmechanismen versehentlich öffnen,
unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M, wenn Sie Fragen zur Kompatibilität haben.
Steckverbinder (Haken, Karabiner und D-Ringe) müssen mindestens 22,2 kN (5.000 lbs) tragen. Verbindungselemente müssen
mit der Verankerung oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel
ist. Nicht kompatible Verbindungselemente können sich versehentlich lösen (siehe Abbildung 3). Verbindungselemente müssen
in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Wenn das Verbindungselement, an das der Schnapphaken oder Karabiner
angeschlossen wird, zu klein ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen, dass das Verbindungselement
Druck auf den Verschluss des Schnapphakens oder Karabiners (A) ausübt. Diese Kraft kann dazu führen, dass sich der Verschluss
öffnet (B), sodass sich der Schnapphaken oder Karabiner vom Verbindungspunkt (C) löst.
1 Sachkundige Person:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen,
die für Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
2 Autorisierte Person:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
3 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
4 Inspektionshäufigkeit:
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere Überprüfung durch
einen Sachkundigen erforderlich machen.
All manuals and user guides at all-guides.com
, und Retter
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Ein regelmäßiges
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