•
Wenn mehr als ein Verbinder mit einer Verankerung (Ring oder Öse) verbunden wird, kann die Kompatibilität der
Verbindung durch die Interaktion der Verbinder beeinträchtigt werden. Dies wird daher nicht empfohlen.
•
Sie können jedoch jedes HSG-Verbindungsmittel an einem separaten Anschlagpunkt befestigen
(siehe Abbildung 14B).
•
Jeder Verbindungspunkt muss unabhängig 12 kN (2.697 lbs) unterstützen oder als ausgereifte Systemlösung
(z. B. als horizontale Absturzsicherung) ausgelegt sein.
•
Verbinden Sie niemals mehr als eine Person zur selben Zeit mit dem Doppel-HSG-System (Abbildung 14C).
•
Die Verbindungsseile dürfen nicht verheddern oder miteinander verdreht werden, um das Einziehen nicht zu
verhindern.
•
Verbindungsseile dürfen bei der Verwendung nicht unter Armen oder zwischen den Beinen durchgeführt werden.
4.6
HEBEBÜHNEN: Die Verwendung von HSG auf Hebebühnen ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1.
HSG sind grundsätzlich nicht dafür ausgelegt, das Herausfallen von Arbeitern aus Hebebühnen oder deren
Herunterfallen von hohen Arbeitsorten zu verhindern. Um das Herausfallen aus Hebebühnen zu verhindern, müssen
ausreichend kurze Positionierungsseile verwendet werden.
2.
Die Hebebühnen müssen an allen erreichbaren Seitenrändern mit Schutzgeländern oder Toren ausgestattet sein,
sofern die HSG nicht oberhalb des Benutzers verankert sind. Das Schutzgeländer muss frei von Lücken sein,
durch die das Sicherungsseil im Falle eines Sturzes durch das Schutzgeländer fallen kann. Die Seiten der obersten
Brüstung aller Schutzgeländer und Tore, über die der Benutzer fallen kann, müssen einen Mindestdurchmesser von
0,3 cm (1/8 Zoll) besitzen.
3.
Zur Sicherung der HSG müssen stets Verankerungen mit ausreichender Stärke und Kompatibilität verwendet werden
(siehe Abschnitt 2).
4.
Es besteht die Gefahr des Pendelns beim Sturz, insbesondere dann, wenn in der Nähe von Ecken oder mit weit
entfernten Verankerungspunkten gearbeitet wird. Bei Gefahr von Pendelstürzen muss zusätzlicher Fallraum
berücksichtigt werden (siehe Abbildung 3).
5.
Alle scharfen Ecken, mit denen das Sicherungsseil des HSG bei einem Absturz in Berührung kommen kann, müssen
beseitigt oder abgedeckt werden. Alle Ecken, mit denen das HSG-Sicherungsseil bei einem Absturz in Berührung
kommen kann, müssen abgerundet sein und einen Mindestradius von 0,3 cm (1/8 Zoll) aufweisen. Alle Punkte
zwischen angrenzenden Oberflächen, in denen sich die Sicherungsleine bei einem Absturz verfangen kann, müssen
beseitigt werden.
4.7
HORIZONTALE SYSTEME: Bei Anwendungen, in denen ein HSG zusammen mit einem horizontalen System
(d. h. horizontales Rettungsseil, Läufer für horizontale I-Träger) eingesetzt wird, müssen das HSG und die horizontalen
Systemkomponenten kompatibel sein. Horizontale Absturzsicherungssysteme müssen unter der Aufsicht eines
qualifizierten Sachverständigen ausgelegt und installiert werden. Weitere Details erhalten Sie vom Hersteller des
horizontalen Systems.
;
Fallraumwerte in Abbildung 4 basieren auf der Verankerung an einem starren, stationären Verankerungspunkt und
gelten nicht für die Verankerung an einem System mit horizontaler Absturzsicherung (HLL-System). Sehen Sie die
HLL-Bedienungsanleitung und kontaktieren Sie den Installateur des HLL-Systems, um die erforderlichen Fallräume zu
ermitteln.
5.0 Inspektion
;
Deaktivieren Sie Sicherheitseinrichtungen sofort, wenn Zweifel über ihren Zustand für den sicheren Gebrauch
bestehen oder sie zur Absturzsicherung verwendet wurden. Es sollte nicht wieder verwendet werden, bis eine
kompetente Person schriftlich bestätigt, dass dies akzeptabel ist.
5.1
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Das Höhensicherungsgerät muss gemäß den im Abschnitt 2 genannten Intervallen
inspiziert werden. Die Inspektionsaktivitäten werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 3) beschrieben.
;
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere
Inspektion erforderlich machen (siehe Tabelle 2).
5.2
BEI GEFAHREN ODER MÄNGELZUSTÄNDEN: Falls bei der Inspektion ein unsicherer oder mangelhafter Zustand
festgestellt wird, nehmen Sie das HSG außer Betrieb und entsorgen Sie es (siehe Abschnitt 6).
;
Nur 3M oder Dritte, die hierzu schriftlich autorisiert sind, dürfen Reparaturen an dieser Ausrüstung vornehmen.
5.3
PRODUKTLEBENSDAUER: Die Lebensdauer der Höhensicherungsgeräte von 3M wird von den Arbeitsbedingungen und
der Wartung bestimmt. Solange das Produkt die Inspektionskriterien erfüllt, kann es in Betrieb bleiben.
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