Smeg SEFR535X Modo De Empleo página 42

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  • MEXICANO, página 46
4. Wichtige Hinweise
DE
 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer
auf
mindestens
400
Verkaufsfläche
Elektro-
und
Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich an Endnutzer abgibt,
ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
(kleine Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf in
diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes
verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt
werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro-
oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die
Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber
Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche
Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore und
Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als
100 cm²
enthalten und Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Für alle übrigen
Elektro- und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte (s.o.),
die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
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