REGULATORISCHE ASPEKTE
2.
2.1
ERFÜLLUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist für den Vertrieb der betroffenen Produkte innerhalb der Europäischen Union und inner-
halb des Europäischen Wirtschaftsraums unerlässlich. Die Ladestationen verfügen über CE-Kennzeichnung, da
sie den folgenden Richtlinien entsprechen:
• Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU.
• Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU.
• RED-Richtlinie 2014/53/EU (Ausführung mit RFID und/oder GSM).
Niederspannungsrichtlinie
Die Ladestationen entsprechen dieser Richtlinie, da sie die anwendbaren Teile der folgenden harmonisierten Norm
erfüllen: EN 61851-1 Konduktive Ladesysteme für Elektrofahrzeuge Teil 1: Allgemeine Anforderungen - Electric
vehicle conductive charging system Part 1: General requirements
Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
Die Ladestationen entsprechen dieser Richtlinie, da sie die anwendbaren Teile der folgenden harmonisierten
Normen erfüllen:
• IEC 61851-21-2 Electric vehicle conductive charging system - Part 21-2: Electric vehicle requirements for
conductive connection to an AC/DC supply - EMC requirements for off board electric vehicle charging systems
• EN 61000-6-1 Elektromagnetische Verträglichkeit. Teil 6-1: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Wohnbe-
reich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe.
• EN 61000-6-3 Elektromagnetische Verträglichkeit. Teil 6-3: Fachgrundnormen - Störaussendung für Wohn-
bereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe.
RED-Richtlinie
Die Ladestationen entsprechen dieser Richtlinie, da sie die anwendbaren Teile der folgenden harmonisierten
Normen erfüllen:
• ETSI EN 300 330 V 2.1.1
• ETSI EN 301 511 V 12.1.10 (GSM)
Die Erfüllung dieser Normen verpflichtet zur Einhaltung der Anforderungen und Verfahren anderer Normen der-
selben Reihe.
2.2. SCHUTZART
Diese Ladestationen verfügen über die Schutzart IP55 gegen Umwelteinflüsse.
Diese Vorrichtung ist für den Einsatz im Innen- und Außenbereich konzipiert.
2.3. VERSCHMUTZUNGSGRAD
Der Verschmutzungsgrad (pollution degree), für den diese Ladestationen vorgesehen sind, ist Grad 3 gem. Norm
IEC 60664-1.
2.4. ANSCHLUSSDOSEN
Die Ladestationen können je nach Kundenbedarf mit verschiedenen Typen von Anschlussdosen geliefert werden.
Folgende Anschlussdosen sind verfügbar:
IEC 62196-2 Typ 2 - Kabel + mobiler Steckverbinder
IEC 62196-2 Typ 2 - Ausführung für Unterputzmontage
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