Allgemeine Garantiebedingungen
Geschäftseinheit Primärheiztechnik
Einleitung
Wir gratulieren Ihnen, dass Sie sich zum Kauf eines
Olsberg-Kaminofens entschlossen haben. Wir unterzie-
hen unsere Produkte umfangreichen Qualitätskontrollen
und stetigen Fertigungsüberwachungen.
Die nachstehenden Bedingungen lassen die Rechte
des Endabnehmers aus dem Kaufvertrag mit sei-
unberührt.
Die erteilten Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen
von Olsberg und haben nur für das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.
1. Produktinformation
Dieses Produkt ist ein Qualitätserzeugnis. Es wird unter
Beachtung der jeweils gültigen Umweltgesetzgebungen
und den aktuellen technischen Erkenntnissen ent-
wickelt, konstruiert und sorgfältig gefertigt. Die ein-
üblich und werden ständig auf Einhaltung unserer
Qualitätsvorgaben geprüft.
2. Allgemeine Garantiebedingungen
Da es sich bei diesem Produkt, Ihrem Kaminofen
(Stückholz- oder Pelletausführung), um ein technisches
und Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse er-
Anschluss, erste Inbetriebnahme und Unterweisung
des
Endkunden
nur
Fachbetrieb unter der Beachtung der bestehenden
Dieser Nachweis ist durch ein entsprechendes
Garantieleistungen ausschließen.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung
des Produktes an den ersten Endkunden.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte,
die länger als ein Jahr in einer Ausstellung präsentiert
wurden, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum über-
schritten haben, gelten nicht als Neugeräte.
Kaufvertrag (Einzelvertrag des Kunden mit dem
Fachbetrieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Garantie
nehmen wir
3 Jahre Garantie für Kaminöfen der Marke Olsberg
auf
a) einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoff-
beschaffenheit und -verarbeitung
b) einwandfreie Funktion
des Produktes. Dies gilt jedoch nur bei Einhaltung der
auf dem Geräteschild angegebenen Leistungen, bei
8
nem Vertragspartner (Verkäufer) wegen Sachmängeln
gesetzten Materialien sind branchen und handels-
Gerät handelt, sind für Verkauf, Aufstellung, Anschluss
forderlich. Deshalb dürfen Aufstellung, Montage,
Vorschriften erfolgen.
Inbetriebnahmezertifikat zu führen. Bei Nichtvorlage
dieses Zertifikates kann Olsberg den Kunden von
Die Verpflichtungen des Händlers aus dem
Vorbehaltlich nachfolgender Einschränkungen über-
durch
einen
zuständigen
Anschluss an die vorgeschriebene Betriebsspannung
und bei Betrieb mit der angegebenen Energieart bzw.
und Bedienungsanleitung zugelassenen, vorgeschrie-
benen Brennstoffen.
Für die Beständigkeit von Türscharnieren, Glas-
schich tungen (z.B. Gold, Chrom, ausgenommen
Lackierung), elektronische Bauteile und Bau-
gruppen garantieren wir zwei Jahre.
4. Verschleißteile
Funktion entsprechenden „ordnungsgemäßen" Ab-
nutzung. Dies bedeutet, dass bestimmte Bauteile von
Gesamtgerät liegen kann.
Auf Verschleißteile gewähren wir Ihnen eine sechs-
monatige Werksgarantie.
- sämtliche feuerberührten Teile der
Brenn raum ausmauerung
- Dichtungen jeglicher Art
durch thermische Beanspruchung oder Überlastung
- Roste, Stehroste aus Stahlblech, Grauguss oder an-
- Bedienungselemente
Rüttel rostgestänge oder andere Elemente)
- Glaskeramiken, Glasdekorelemente (oder andere
Ele mente)
durch unterschiedliche thermische Belastungen,
hervorgerufen durch Flammen oder Luft- oder
Gasstromverwirbelungen, wie z.B. Russfahnen oder
5. Erwerbsnachweis
Der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes ist durch
nung usw. und des vollständig ausgefüllten Olsberg-
Wei te ren
sind,
innerhalb
Kundendienstanforderungen nur mit dem ausgefüllten
Formblatt Kundendienstanforderung zulässig. Dieses
Kundendienst auf telefonische Anforderung.
Ohne diese geführten Nachweise sind wir zu Leistungen
6. Ausschluss der Garantie
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden durch
Transport (wie z.B. Glasbruch, Beschädigung der
Keramik, sonstige Beschädigungen, Beschädigungen
des Kaminofens jeglicher Art hervorgerufen durch
mit den in der jeweiligen gerätespezifischen Aufstell
Transport). Transportschäden sind unverzüglich an
keramik (nicht Glasbruch) und Ober flächen be
Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen
(siehe Abschnitt Verschleißteile).
Verschleißteile unterliegen einer natürlichen, ihrer
Kaminöfen eine Funktions bzw. Nutzungsdauer ha-
ben können, die unterhalb der Garantiefrist für das
Als Verschleißteile und vom Verschleiß betroffene Ele
mente sind definiert:
Oberflächenbeschichtung
dere Materialien
Oberflächenveränderungen
angesinterte Flugasche an der Scheibenoberfläche
sind keine Mängel.
Vorlage des Kaufbeleges, wie Kassenbeleg, Rech
Inbetriebnahmezertifikates
Formblatt erhält Ihr Vertragspartner beim Olsberg
innerhalb der Garantiezeiträume nicht verpflichtet.
(Türgriffe,
Schiebergriffe,
der
Garantiezeiträume
und
Lackverfärbungen
der
Glaskeramik
nachzuweisen.
Des