Es ist auch möglich, alternativ, den Eintritt der
Verbrennungsluft des Ofens über eine Rohrleitung
mit dem Lufteinlass verbinden (Abb. 5.6).
5.5 ABGASFÜHRUNG
Der Ofen funktioniert mit Brennkammer in
Unterdruck, daher ist unbedingt sicherzustellen,
dass der Rauchabzug dicht ist.
Der
Ofen
muss
ausschließlichen Rauchabzugssystem verbunden
werden, das eine angemessene Abführung der
Verbrennungsprodukte garantiert.
Die Bauteile, aus denen das Rauchabzugssystem
Einsatzbedingungen zugelassen und mit CE-
Kennzeichnung versehen sein.
Der erste senkrechte Abschnitt muss mindestens 1,5
Meter lang sein, um eine korrekte Rauchabführung
sicherzustellen.
Außer dem Richtungswechsel beim Anschluss
an der Ofenrückseite sollte die Richtung nicht
mehr als 3 Mal gewechselt werden, dazu
45-90°-Rohrkrümmer oder T-Stücke verwenden
(Abb. 5.7).
Bei
jeder
waagerechten
Richtungsänderung der Abgasführung immer ein
T-Stück mit Inspektionsklappe verwenden.
Wenn es möglich ist, ein Rohr unten im ersten
T-Stück der Abgasführung verbinden, um den
Rauchabzug des Kondenswassers, das sich in
dem Schornstein bilden kann, zu ermöglichen (Abb.
5.7a).
Die waagerechten Leitungsabschnitte dürfen nicht
länger als 3 m sein und müssen eine Steigung von
3% aufweisen (Abb. 5.7).
Die Leitungen mit Rohrschellen an der Wand
befestigen.
Der Rauchstutzen DARF NICHT angeschlossen werden:
• an einen Schornstein, der auch von anderen
Wärmeerzeugern (Heizkessel, Öfen, Kamine
usw. ...) genutzt wird;
• an Entlüftungssysteme (Dunstabzugshauben,
Entlüfter usw. ...), auch wenn „verrohrt".
Die
Installation
Luftregelklappen ist verboten.
Die Verbrennungsprodukte müssen über das
Dach abgeführt werden.
48
mit
einem
eigenen
und
senkrechten
von
Absperrventilen
und
und
B
B
B
Fig. 5.7a