Aufstellen des Kaminofens
Der Aufstellboden muß eben und waagerecht sein.
Der Kaminofen darf nur auf ausreichend tragfähige
Böden aufgestellt werden. Zum Schutz des Fuß-
bodens kann der Kaminofen auf ein Bodenblech oder
eine Glasplatte gestellt werden.
Bei brennbaren Fuß- oder Teppichböden ist eine
stabile und wärmefeste Unterlage zu verwenden. Die-
se muß die Feuerraumöffnung des Kaminofens nach
vorne um 50 cm und seitlich um 30 cm überragen.
Montagefolge
•
Der Anschluß des Ofenrohres ∅150 mm kann
wahlweise oben oder hinten erfolgen. Das Gerät
wird für Anschluß oben vormontiert angeliefert.
Soll hinten angeschlossen werden, so ist in fol-
genden Schritten umzumontieren:
Verkleidungsdeckel hinten abschrauben
-
Verschlußdeckel hinten abschrauben. Die Schrau-
-
ben durch den Anschlußstutzen gegen Mitdrehen
mit einem Schraubenschlüssel sichern.
Den Anschlußstutzen durch das hintere Loch los-
-
schrauben.
Nach erfolgtem Wechsel Verschlußdeckel/An-
-
schlußstutzen mit dem beiliegendem Eilegedeckel
das Loch in der Abdeckhaube verschließen.
•
Aufstellplatz festlegen, Im Strahlungsbereich des
Kaminofens dürfen bis zu einem Abstand von
80cm, gemessen ab Sichtscheibe der Feuer-
raumtür, keine Gegenstände aus brennbaren
Stoffen vorhanden sein oder abgestellt werden.
Mindestabstand: Wandbündig (auch bei brenn-
baren Wänden)
•
Rohrfutter (bauseitig) in Schornstein einbauen.
Die Anschlußhöhe kann bei Ofenrohranschluß
oben individuell festgelegt werden, sollte aber
1,5m ab Anschlußstutzen nicht übersteigen. An-
schlußhöhe bei Ofenrohranschluß hinten siehe
Tabelle „Technische Daten". Im Umkreis von
20cm um das Ofenrohr darf sich kein brennbares
Material befinden.
•
Ofenrohr (bauseitig) auf Anschlußstutzen Ø150
mm des Kaminofens stecken.
•
Kaminofen an den vorgesehenen Aufstellplatz
schieben und so ausrichten, daß das Ofenrohr in
das Rohrfutter paßt.
Die Ofenrohranschlüsse müssen dicht sein. Das
Ofenrohr darf nicht in den Schornstein hineinra-
gen.
Bitte berücksichtigen Sie, das an den Stellwänden
entsprechend Prüfvorschrift EN 13240 die Tempe-
ratur von 85°C erreicht werden kann und dies bei
hellen Tapeten oder ähnlichen brennbaren Bau-
stoffen zu farblichen Veränderungen führen kann.
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Bedienung
Zulässige Brennstoffe
Nachfolgend aufgeführte Brennstoffe sind zulässig:
•
Naturbelassenes stückiges Holz in Form von
Scheitholz
Maximale Länge:
33 cm
Umfang:
ca.30 cm
•
Holzbrikett nach DIN 51731
Größenklasse HP 2
Maximale Länge:
20 cm
Scheitholz erreicht nach Lagerung von 2 bis 3 Jahren
im Freien (nur oben abgedeckt) eine Feuchtigkeit von
10 bis 15 % und ist dann am Besten zum Heizen ge-
eignet.
Frisch geschlagenes Holz hat eine sehr hohe
Feuchtigkeit und brennt deshalb schlecht. Neben dem
sehr geringen Heizwert belastet es zusätzlich die
Umwelt. Die erhöhte Kondensat- und Teerbildung
kann zur Kamin- und Schornsteinversottung führen.
Aus dem Diagramm geht hervor, daß der Verbrauch
bei frisch geschlagenem Holz (Heizwert 2,3 kWh/kg)
im Vergleich zu trockenem Holz (Heizwert 4,3
kWh/kg) fast doppelt so hoch ist.
Nur mit trockenen Brennstoffen erreichen Sie eine
optimale Verbrennung und heizen umweltschonend.
Durch die Brennstoffaufgabe in Teilmengen wird eine
unnötige Emission vermieden. Einen sauberen Ab-
brand erkennen Sie daran, daß sich die Schamotte
hell verfärbt.
Laut Bundes-Immissions-Schutzgesetz ist es ver-
boten, z.B. folgende Brennstoffe in Kaminöfen zu
verfeuern:
•
Feuchtes bzw. mit Holzschutzmitteln behan-
deltes Holz
•
Sägemehl, Späne, Schleifstaub
•
Rinden- und Spanplattenabfälle
•
Kohlengrus
•
sonstige Abfälle
•
Papier und Pappe
(außer zum Anzünden)
•
Stroh
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