SATA Satajet 100 B F RP Instrucciones De Servicio página 12

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Betriebsanleitung SATAjet 100 B F (RP/HVLP), B P
9. Garantiebedingungen
Für Lackierpistolen leisten wir eine Garantie von 12 Monaten, die mit dem Tage des Verkaufs
an den Endabnehmer beginnt. Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit
Fabrikations- und Materialfehlern, die sich innerhalb der Garantiezeit herausstellen. Ausgeschlossen
sind Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte Behandlung
oder Wartung, ungeeignete Spritzmaterialien, Austauschwerkstoffe und chemische Einflüsse wie
Laugen und Säuren, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, sofern die Schäden
nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind. Schmirgelnde Spritzmaterialien, wie z.B.
Bleimennige, Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmirgel o.ä. verringern die Lebensdauer von
Ventilen, Packungen, Pistole und Düse. Hierauf zurückzuführende Verschleißerscheinungen sind
durch diese Garantie nicht gedeckt. Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu kontrollieren.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Gerätes der Lieferfirma oder
uns schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt das Recht auf Garantieleistungen.
Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Das
gilt auch für Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und Vorführung entstehen. Wünscht der Käufer
sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist, ob von uns eine Ersatzpflicht besteht, so erfolgt
die Ersatzlieferung oder Reparatur gegen Berechnung und Bezahlung des jeweiligen Tagespreises.
Stellt sich bei der Überprüfung der Mängelrüge heraus, daß ein Garantieanspruch besteht, erhält
der Käufer für die berechnete Reparatur oder Ersatzlieferung eine Gutschrift entsprechend der
Garantieleistung. Teile, für die Ersatz geliefert wurde, gehen in unser Eigentum über. Mängelrügen
oder sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht, die Bezahlung zu ver-
weigern oder zu verzögern. Versand des Gerätes hat an uns spesenfrei zu erfolgen. Montagekosten
(Arbeitszeit- und Fahrtkosten) sowie Fracht- und Verpackungsspesen können wir nicht übernehmen.
Hier gelten unsere Montagebedingungen. Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der
Garantiezeit. Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
Achtung! Bei Verwendung von Löse- und Reinigungsmitteln auf der Basis halogenisier-
ter Kohlenwasserstoffe. wie z.B. 1,1,1-Trichloräthan und Methylen-Chlorid, können an
Aluminiumbecher, Pistole sowie galvanisierten Teilen chemische Reaktionen auftreten (1,1,1-
Trichloräthan mit geringen Mengen Wasser ergibt Salzsäure). Die Teile können dadurch oxydi-
eren, im extremen Fall kann die Reaktion explosionsartig erfolgen. Verwenden Sie deshalb für
Ihre Farbspritzgeräte nur Löse- und Reinigunsmittel, die die obengenannten Bestandteile nicht
enthalten. Zur Reinigung auf keinen Fall Säure, Lauge (Basen, Abbeizer etc.) verwenden.
10. EU-Konformitätserklärung
Die Lackierpistolen und Pumpen der Firma SATA sind entwickelt, konstruiert und gefertigt in Über-
einstimmung mit der EG-Richtlinie 98/37/EG, 94/9/EG.
Es wurden dabei folgende harmonisierte Normen angewandt: DIN EN 12100, Sicherheit von
Maschinen, Geräten und Anlagen, DIN EN 1953, DIN 31000, DIN 31001 Teil 1, BGR 500 (BGV D25)
und BGV D24 und bei Bedarf die ZH 1/406, ZH 1/375 und ZH 1/181.
Die technische Dokumentation ist vollständig vorhanden und die zur Lackierpistole gehörende Be-
triebsanleitung liegt in der Originalfassung sowie in der Landessprache des Anwenders vor.
I.10
SATA GmbH & Co. KG
Geschäftsführer

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