BX 11 | BX 11 S
| Adaptivrollstuhl
bühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist. Stellen Sie einen
ausreichenden Abstand nach oben, unten und zu den Seiten sicher.
2.3. Sicherheit in Fahrzeugen
Der BX 11 / BX 11 S ist nicht als Fahrzeugsitz geeignet. Er darf unter
keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er erfüllt nicht die
Anforderungen nach ISO 7176-19. Ein Zuwiderhandeln kann im Falle
eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge verursachen.
D
Dass Ihr Rollstuhl nicht als Sitz in Kraftfahrzeugen zur Beförderung
mobilitätsbehinderter Personen (KMP) zugelassen ist, erkennen Sie an-
hand des Symbols (Abb. D) auf dem Typenschild, (KAP. 3.3).
2.4. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVZO) halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
dies gilt besonders auf Gehwegen.
2.5. Bremsen
Betriebsbremse:
Im Fahrbetrieb bremsen Sie den Rollstuhl über die Greifreifen ab.
Beachten Sie bitte, daß sich die Hände hierbei erhitzen können.
Feststellbremse/Parken:
Sobald der Rollstuhl steht, beide Bremshebel nach vorn drücken. Der
Rollstuhl steht sicher gebremst, wenn er sich nicht
mehr wegschieben lässt und beide Bremshebel bis zum Anschlag nach
vorne gedrückt sind. Den Hebel wieder zu Ihnen zurückziehen, um die
Bremse zu lösen (siehe Kap. 4.7.1).
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Adaptivrollstuhl |
Trommelbremse:
Der Rollstuhl kann optional mit einer Trommelbremse, die nur von
einer Begleitperson über die Bremshebel an den Schiebegriffen aus zu
bedienen ist, ausgerüstet werden.
2.6. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum Trans-
port von gehbehinderten, erwachsenen Menschen mit den angegebe-
nen Indikationen (s. Kap. 2.6) konzipiert. Das maximale Nutzergewicht
beträgt 135 kg.
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn das
Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehe-
nen Zwecken eingesetzt wird.
2.7. Indikationen
Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist geeignet für erwachsende Per-
sonen mit Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägter Gehbehinderung,
z.B. durch:
•
Lähmungen
•
Gliedmaßenverlust
•
Gliedmaßendefekt/-deformität
•
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
•
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
•
sonstige Erkrankungen
2.8. Kontraindikationen
Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen mit:
•
Sitzunfähigkeit
•
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
Bischoff & Bischoff GmbH 2023-01-19 - Revision: 2
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